Freitag, 19. April 2024

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Als größeres Unternehmen sich von einem Einzelanwalt beraten lassen?

Gelegentlich hat man als Einzelanwalt den Eindruck, dass größere Unternehmen Bedenken haben, sich von einem Einzelanwalt rechtlich beraten oder gerichtlich vertreten zu lassen. Warum eigentlich?

1) Wohlgemerkt: Wenn Sie Daimler sind und mit BMW fusionieren möchten, dann habe ich natürlich vollstes Verständnis dafür, dass Sie sich lieber von einer Großkanzlei beraten lassen. Warum? Für solche Transaktionen braucht man Manpower, also ein hinreichend großes Team, das in relativ kurzer Zeit Unterlagen sichten, Verträge entwerfen, eine Due Diligence durchführen und Verhandlungen führen kann. Das kann ein Einzelanwalt in aller Regel nicht leisten.

2) Aber auch der qualifizierte Einzelanwalt kann natürlich komplexe Logistikverträge oder gewerbliche Mietverträge kompetent entwerfen oder prüfen. Und auch der qualifizierte Einzelanwalt kann Ihnen sagen, ob ein Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB vorliegt. Dafür brauchen Sie als Mandant keine Großkanzlei.

3) Aber in der Großkanzlei arbeiten doch immer mehrere Anwälte an einem Fall, vier Augen sehen mehr als zwei, und das ist doch für mich als Mandant besser, oder?  

a) Das stimmt so meines Erachtens nicht. Auch in größeren Kanzleien werden Fälle in aller Regel von einem Anwalt fachlich bearbeitet. Und das ist nicht immer derjenige Anwalt, der das „Einführungsgespräch“ mit Ihnen führt und dann am Schluss auch die Rechnung unterschreibt, sondern sehr häufig eher der jüngere Kollege, von dem Sie noch nie etwas gehört haben.

b) Beim Einzelanwalt dagegen wissen Sie, wer Ihren Fall bearbeitet. Er steht Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung, und über seine Qualifikation und Erfahrung können Sie sich in aller Regel anhand der Kanzleiwebsite vorab informieren.

4. Sie wollen aber von einer bekannten Kanzlei vertreten werden, deren Namen Sie schon mal in der Zeitung gelesen haben?  

OK, aber: Wenn Sie zu, sagen wir, Freshfields gehen, der wohl größten Wirtschaftskanzlei in Deutschland, dann werden Sie dort ja nicht von Herrn Freshfields beraten. Der ist nämlich schon lange tot. Und wenn Sie selber nicht gerade ein Großunternehmen sind, dann bearbeitet Ihren Fall – believe me – auch nicht der Ihnen vielleicht aus der Fachpresse bekannte Senior Partner der Großkanzlei. …

5. Und was heißt schon „ständig erreichbar“?

Haben Sie Ihren Anwalt wirklich erreicht, wenn bei einem Anruf nach 3 Sekunden zwar die Empfangssekretärin dran geht, die Sie nach 5 Sekunden an die zweite Sekretärin Ihres Anwalts weiterleitet, diese Ihnen aber leider mitteilen muss, dass sich Ihr Anwalt gerade in einer Besprechung befindet? – Ich denke nein. Hier wird eine ständige Verfügbarkeit nur vorgetäuscht.

b) Der Einzelanwalt dagegen springt zwar möglicherweise nicht sofort ans Telefon, wenn Sie anrufen. Dafür ruft er Sie aber in der Regel nach kurzer Zeit persönlich zurück, wenn Sie ihm eine Nachricht auf seiner Mailbox oder per Mail hinterlassen. Also für mich stellt Letzteres die größere Präsenz da.

6. Aber Sie suchen für jedes Rechtsgebiet den Topspezialisten, die Nummer 1 der Focus Liste, wie auch immer diese Reihenfolge erstellt (oder erkauft?) wird.  

a) Ja warum denn eigentlich? Die allermeisten Fälle sind mehr oder weniger Standard-Fälle, die von einem qualifizierten Fachanwalt sachgerecht bearbeitet werden können. Sehen Sie es einmal so: Wenn Sie sich ein Bein gebrochen haben, dann kann das im Zweifel jeder qualifizierte Chirurg sachgerecht behandeln. Dafür brauchen Sie nicht die „Nummer 1 der Topspezialisten für Beinbrüche“. Der Gang zum Topspezialisten ist vielleicht für die 5 % der wirklich komplexen und schwierigen Sonderfälle sinnvoll, die einen normalen Facharzt oder Fachanwalt überfordern könnten. Für die 95 % andere Fälle, also die absolute Mehrheit, reicht dagegen ein normaler Fachanwalt durchaus aus. Im Zweifel bekommen Sie dort nämlich eine genauso gute Leistung, aber eben zu einem deutlich günstigeren Preis.

b) Um einmal konkret zu werden: Für einen normalen Kündigungsfall, sei es auf Arbeitgeber- oder auf Arbeitnehmerseite, müssen Sie nicht zum „Kündigungspapst“ gehen, der über dieses Thema zehn Bücher geschrieben hat, sondern da kann Sie im Zweifel jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht kompetent und sachgerecht beraten und auch gerichtlich vertreten. Weiteres Beispiel: Jeder Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kann eine GmbH gründen, Anteile übertragen und Geschäftsführerverträge erstellen.

c) Klar, wenn Sie für Ihre SE (Societas Europea) steueroptimiert eine Niederlassung in Luxemburg gründen oder als Bank komplexe Cum-Ex Konstrukte kreieren (schön, nicht?) wollen, dann gehen Sie besser zum Topspezialisten aus der Großkanzlei. Aber für die Standardfälle sind Sie meines Erachtens auch beim Einzelfachanwalt gut – und vielleicht sogar besser – aufgehoben.

7. Fazit: Also, liebe Unternehmer und auch größere Unternehmer: Haben Sie den Mut und vertrauen Sie Ihre größeren Rechtsangelegenheiten auch einmal einem Einzelanwalt an. Sie werden überrascht sein, wie viel mehr Sie dort für Ihr Geld bekommen, als Sie es vielleicht erwarten. …

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

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