Dienstag, 23. April 2024

Previous slide
Next slide

Anwälte und Richter

Sind Richter eigentlich die besseren Juristen? 

1. Um Richter werden zu können, muss man in aller Regel die sogenannte Staatsnote haben, also einen gewissen Notendurchschnitt im (ersten und) zweiten Staatsexamen. Je nach aktuellem Personalbedarf liegt der Schnitt so, dass – sagen wir – nur die  besten 30 % der Absolventen Richter werden können. (- von Jahr zu Jahr und von Bundesland zu Bundesland verschieden)

Es gibt also unter den Anwälten viele, welche die für den Richterberuf notwendige juristische Qualifikation nicht haben.

2. Aber ein Richter ist natürlich auch nicht besser als ein guter Anwalt. Viele Anwälte haben durchaus die Staatsnote, hätten also Richter werden können, haben sich jedoch, aus welchen Gründen auch immer, gegen einen „Beamtenjob“ entschieden.

3. Gute Anwälte stehen Richtern also hinsichtlich der juristischen Qualifikation in nichts nach und sind manchmal sogar besser. Siehe dazu Legal Tribune Online vom 13.09.2018: „Mit 6,5 Punkten ins Richteramt“ und der Aussage: „Prädikat in der Justiz nicht mehr zwingend“.

4. Im Prozess, also vor Gericht, ist die Rollenverteilung dennoch immer so, dass der Richter über dem Anwalt steht. Der Vorsitzende Richter (w/m) leitet das Verfahren. Und am Ende der Instanz entscheidet das Gericht über den Fall und nicht der Anwalt. Für den Mandanten kann also mitunter der Eindruck entstehen, dass der Anwalt nicht Recht hatte und „schlecht“ war, weil das Gericht seiner Argumentation nicht gefolgt ist.

5. Haben Richter deshalb immer recht? Natürlich nicht. Das erkennt man schon daran, dass die Entscheidung in der ersten Instanz häufig anders ausfällt als in der zweiten oder dritten Instanz. Wenn ein Urteil in der höheren Instanz aufgehoben wird, dann bedeutet das in aller Regel, dass die übergeordneten Richter der Auffassung sind, dass der oder die Richter der unteren Instanz den Fall falsch beurteilt, also einen rechtlichen Fehler begangen haben. Das ist auch nicht verwunderlich. Denn Richter können sich natürlich genauso irren wie Anwälte auch.

6. Vor Gericht wird ein Richter allerdings eher selten einräumen, dass er sich geirrt hat. Das ist zumindest meine prozessuale Erfahrung. Richter nehmen also nach außen hin, wie früher der Papst, häufig für sich in Anspruch, „unfehlbar“ zu sein. Das müssen sie in gewisser Weise wohl auch, weil sonst ihre Autorität gegenüber den anderen Prozessbeteiligten leiden würde. Warum sollte sich ein Kläger oder ein Beklagter dem Urteil des Richters unterwerfen, wenn dieser selber einräumt, möglicherweise nicht Recht zu haben? Dass auch Richter manchmal nicht wissen, wie sie einen Fall entscheiden sollen, würden sie allerdings, nach meiner Erfahrung, allenfalls im Kollegenkreis oder im vertraulichen Gespräch zugeben.

7. Außerdem: Richter sind auch nur Menschen. Sie können irren, und manchmal sind sie auch einfach nur faul oder haben keine Lust, sich mit einem Sachverhalt ausreichend zu beschäftigen. Das gibt es in jedem Beruf, und eben auch bei Richtern.

8. Welche Schlussfolgerungen soll man daraus ziehen:

a) Erwarten Sie als Mandant von einer gerichtlichen Entscheidung nicht die ultimative Gerechtigkeit.

b) Nichts ist einem Richter lieber, als wenn sich die Parteien gütlich einigen, so dass der Richter kein streitiges Urteil fällen muss.

c) Gerichtliche Verfahren unterliegen im übrigen dem Gebot der Prozessökonomie. Das bedeutet: Umstände, die für die Entscheidung nicht relevant sind, werden ausgeblendet. Der Gerichtssaal ist nicht der Ort für eine umfassende Aufarbeitung eines Lebenssachverhaltes. Es ist gut, wenn man das als Mandant weiß.

9. Letzter Punkt: Zivilprozesse in Deutschland sind häufig langweilig. Sie haben nichts mit dem zu tun, was man aus amerikanischen Fernsehfilmen kennt. In Zivilverfahren wird häufig Bezug genommen auf die Ausführungen, die man bereits schriftsätzlich vorgetragen hat. Flammende Plädoyers werden nicht gehalten. Es macht auch nicht viel Sinn, aggressiv aufzutreten. Denn anders als vielleicht ein amerikanisches Geschworenengericht, welches überwiegend aus Laienrichtern (Geschworenen, jury) besteht, lässt sich ein fachlich geschulter deutscher Berufsrichter von Theatralik in aller Regel nicht beeindrucken. Häufig ist ein solches Schauspiel sogar eher kontraproduktiv. Deutsche Zivilverfahren laufen in aller Regel ruhig und sachlich ab. Und das ist auch gut so.

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

Leopoldstraße 51
80802 München

Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13

w.gottwald@kanzlei-dr-gottwald.de