Donnerstag, 28. März 2024

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Anwalt und Moral

1. Strafrecht

Ich könnte keinen Mörder oder Vergewaltiger verteidigen. Jedenfalls nicht in der Weise, dass ich auf Freispruch plädiere, obwohl ich weiß, dass der Täter die Tat begangen hat. Meiner Meinung nach soll ein Verbrecher seine „gerechte Strafe“ bekommen. Und gerecht heißt für mich: die Strafe, die der Tat entspricht.

Ich weiß, dass Strafverteidiger wie folgt argumentieren: Ein Täter darf nur dann strafrechtlich verurteilt werden, wenn man ihm die Tat mit den nach der Strafprozessordnung zulässigen Mitteln zweifelsfrei nachweisen kann. Aber ist das wirklich gerecht? Ist es gerecht, der jungen Frau, die von 5 Männern vergewaltigt wurde, zu sagen: Sorry, aber dein Wort gegen die Aussagen von 5 anderen, dass das Ganze „einvernehmlich“ war, das reicht für eine Verurteilung nicht aus?

Meines Erachtens stellt es eine „Imperfektion“ dar, wenn der strafrechtlichen Beurteilung und Strafzumessung die Tat nicht so zu Grunde gelegt werden kann, wie sie sich tatsächlich ereignet hat. Wenn das Gericht also nicht weiß oder dem Täter nicht nachweisen kann, dass er tatsächlich gemordet oder vergewaltigt hat.

Nun ist diese „Imperfektion“ natürlich – beziehungsweise wahrscheinlich – immer noch besser als Folter oder permanente Überwachung. Aber es ist und bleibt doch eben eine „Imperfektion“, ein Mangel, der dazu führt, dass ein Täter nicht entsprechend seiner Tat verurteilt wird.

Aus diesem Grunde bin ich kein Strafverteidiger.

2. Zivilrecht

Und wie sieht es im Zivilrecht mit der Wahrheitsfindung aus?

a) Nun, im Zivilprozess  unterliegen beide Parteien – und natürlich auch deren Anwälte – der prozessualen Wahrheitspflicht, d.h. sie dürfen vor Gericht nicht lügen. Andererseits gibt es Beweislastregeln, und das Gericht darf seinem Urteil nur Tatsachen zu Grunde legen, die auch erwiesen sind. Dies kann zu einem Konflikt zwischen der effektiven Vertretung des Mandanten und den Ansprüchen an die Moral führen.

b) Hierzu folgender Fall, den ich kürzlich vor Gericht verhandelt habe. Oder sagen wir besser, folgender fiktiver Fall:

Mein Mandant stand in Vertragsverhandlungen mit einer großen deutschen Lebensmittelkette über ein bestimmtes Projekt. Da der Vertrag noch nicht unterzeichnet war, mein Mandant aber schon mit der Leistungserbringung beginnen sollte, sagte der Prokurist der Gegenseite unmissverständlich zu: „Wenn Sie jetzt schon Leistungen für uns erbringen, werden wir Ihnen diese so wie im Vertragsentwurf vorgesehen auch vergüten“.

Es kam, wie es kommen musste: Die Vertragsverhandlungen scheiterten, der Vertrag wurde nicht unterzeichnet, und mein Mandant stellte der Gegenseite die zwischenzeitlich erbrachten Leistungen in Rechnung. Zu unserer großen Überraschung wandte die Gegenseite im Prozess dann aber ein, dass der Prokurist, der die Zusage erteilt hatte, gar nicht alleinvertretungsberechtigt war. Und mit seiner Geschäftsführung hatte er sich vorher – angeblich – auch nicht abgestimmt. Daher wollte die Gegenseite die Leistungen meiner Mandantschaft nicht bezahlen.

Alle wussten, dass der Gesamtprokurist auf der Gegenseite selbstverständlich mit Rückendeckung seiner Geschäftsführung gehandelt und die Zusage erteilt hatte. Im Prozess aber wurde das bestritten.

War das von der Gegenseite – und insbesondere vom gegnerischen Anwalt – so in Ordnung?

Ich meine nein. Die Gegenseite hat den Prozess zwar gewonnen, weil die Beweislastverteilung gegen uns sprach. Wir konnten die (Allein)Vertretungsberechtigung des (Gesamt)Prokuristen auf der Gegenseite nicht nachweisen. Und eine Anscheinsvollmacht wurde vom Gericht abgelehnt. Richtigerweise aber hätte die Gegenseite meines Erachtens nicht bestreiten dürfen, dass der Gesamtprokurist hier die Zustimmung der Geschäftsführung zur Kostenübernahmezusage hatte.

c) Fazit: Der gegnerische Anwalt, der das von ihm vertretene Lebensmittelunternehmen erst auf den Einwand der fehlenden (bzw. nicht beweisbaren) Vertretungsmacht gebracht hatte, war zwar clever. Aber hat er auch moralisch anständig gehandelt? Urteilen Sie selbst.

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

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