Freitag, 29. März 2024

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Ist der „Spezialist“ immer der bessere Anwalt?

Manche Mandanten meinen: Wenn ein Anwalt „nur Medienrecht“ oder „nur Gesellschaftsrecht“ macht, dann ist er in diesem Bereich zwangsläufig immer besser als ein Anwalt, der sich auch mit anderen Rechtsgebieten beschäftigt.

Aber stimmt das?

Ich denke, man muss hier vorsichtig sein und unterscheiden:

1) Der Spezialist ist meistens in der Lage, typische Fragen aus seinem Spezialgebiet schneller sachgerecht zu beantworten. Der Grund liegt darin, dass der Spezialist mit solchen Fragen aus seinem Spezialgebiet einfach schon häufiger zu tun hatte. Er muss sich also nicht erst einarbeiten, nicht erst nachlesen oder sich vertieft Gedanken machen, sondern er hat häufig einen ähnlichen Fall parat, mit dem er es schon einmal zu tun hatte.

2) Trotzdem ist aber nicht jeder Spezialist auch ein guter Anwalt. Ein guter Anwalt verfügt über eine überdurchschnittliche juristische Grundqualifikation, meistens ausgewiesen durch zwei Prädikatsexamen und eine Promotion („Dr. iur.“). Anders ausgedrückt: Er kann besser als andere  juristisch denken und argumentieren.

Nicht jeder Spezialist ist aber auch ein Prädikatsjurist. Im Gegenteil. Gerade Anwälte, die eben keine Prädikatsexamen haben, beschränken sich in ihrem weiteren beruflichen Werdegang auf ein bestimmtes Rechtsgebiet. Auf diesem Gebiet werden sie dann im Laufe der Zeit zwangsläufig zu „Spezialisten“, weil sie eben nichts anderes machen/können. Solche „Spezialisten“ können häufig die typischen Fälle dieses Rechtsgebietes relativ schnell bearbeiten. Fehlt einem Spezialisten aber die gute juristische Grundqualifikation, dann wird es ihm nicht immer gelingen, auch schwierige und atypisch gelagerte Fälle sachgerecht zu bearbeiten.

3) Ein Anwalt mit guter juristische Grundqualifikation (Prädikatsexamen, Dr. iur) wird auf einem Rechtsgebiet, auf dem er kein Spezialist ist, Rechtsfragen möglicherweise nicht sofort beantworten können, weil er sich eben erst einarbeiten muss. Seine gute juristische Grundqualifikation erlaubt es ihm jedoch, sich in relativ kurzer Zeit auch in schwierige Fälle einzuarbeiten und diese dann auch sachgerecht zu lösen. Mitunter im Ergebnis sogar besser und sachgerechter als der Spezialist, dem die hierfür notwendige juristische Grundqualifikation fehlt.

4) Oder anders ausgedrückt: Ein schwacher Jurist, der seine Examen gerade einmal mit „ausreichend“ bestanden hat, wird auch dann nicht zum guten Medienrechtler, wenn er sich ein Leben lang nur mit Medienrecht beschäftigt. Denn dafür fehlt ihm einfach die erforderliche juristische Grundqualifikation, um gute Schriftsätze oder Verträge zu formulieren. (- Warum erinnern mich die letzten beiden Absätze so an diese blöde Müsli-Werbung, in der penetrant immer wieder der Firmenname wiederholt wird??)

Ich will es einmal so ausdrücken: Wenn ein unbegabter, schlechter Schauspieler schon fünf mal die Rolle des Landarztes gespielt hat, wird er sie trotzdem beim sechsten Mal nicht besser spielen als der begabte, gute Schauspieler, der zum ersten Mal in diese Rolle schlüpft.

5) Fazit: Man sollte sich als Mandant von der Werbeaussage – „Wir machen nur Medienrecht“ – daher nicht blenden lassen. Medienrechtliche Fälle können auch von solchen (Fach)Anwälten sachgerecht und gut bearbeitet werden, welche – neben dem Medienrecht – auch auf anderen Fachgebieten über entsprechende Qualifikationen verfügen.

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

Leopoldstraße 51
80802 München

Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13

w.gottwald@kanzlei-dr-gottwald.de