Donnerstag, 25. April 2024

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Jura und Psychologie: Der (möglicherweise) demente Mandant

Wenn Sie, so wie ich, schon seit nahezu 30 Jahren Anwalt sind, dann hatten Sie vielleicht auch schon den einen oder anderen Mandanten (m/w), bei dem Sie immer mehr das Gefühl beschlich, dass mit diesem Mandanten irgendetwas nicht stimmt.

Das fängt häufig ganz harmlos und sogar interessant an. Der (in der Regel betagte) Mandant behauptet zum Beispiel, in seiner Wohnung bestohlen oder von Geschäftspartnern betrogen worden zu sein. Seine Geschichte ist auf den ersten Blick stimmig, und seine Argumentation teilweise sogar recht intelligent und scharfsinnig. Es macht durchaus Spaß, sich auf die Gedankenwelt dieses Mandanten einzulassen.

Zwar wurde ihm von der Staatsanwaltschaft respektive dem erstinstanzlichen Gericht nicht geglaubt. Aber wenn er nun doch recht hat? Wenn er Opfer einer Intrige der anderen Beteiligten geworden ist und sich die Justiz mit seinem Fall bislang einfach noch nicht sorgfältig genug beschäftigt hat? So etwas gibt es ja. Ein Anzeigeerstatter oder Kläger/Beklagter, der viel erzählt und dabei häufig auch vom rechtlich Relevanten abweicht, ist bei Gerichten und Behörden nun einmal nicht besonders beliebt; denn es ist sehr zeitaufwändig, sich mit ihm auseinander zu setzen.

Nun sitzt dieser Mensch vor Ihnen, dem Anwalt seines Vertrauens. Also glauben Sie ihm und lassen sich auf seine Argumentation ein. Er hat ja häufig eine durchaus interessante Lebensgeschichte, war Künstler oder was auch immer. Jedenfalls kein 08 15 Typ.

Das Problem zeigt sich erst später. Wenn man nämlich den einen oder anderen Punkt in der Argumentationskette des Mandanten eindeutig als unwahr oder zumindest nicht beweisbar identifiziert und den Mandanten damit konfrontiert. Dann muss man leider häufig feststellen, dass dieser Mandant nicht bereit oder nicht in der Lage ist, die Realität zu akzeptieren. Stattdessen wiederholt er gebetsmühlenartig immer wieder den gleichen unglaubwürdigen Vortrag, schmückt ihn vielleicht sogar noch mit weiteren Details aus und wird richtig ärgerlich, wenn „sein Anwalt“ nicht bereit ist, ihm in diesem Punkt zu folgen.

Was tun? Man ist als Anwalt ja in der Regel kein richtiger Psychologe, auch wenn man im Laufe der Jahre natürlich eine gewisse Menschenkenntnis entwickelt hat. Aber ob der Mandant tatsächlich an einer Demenz oder sonstigen geistigen Störung leidet, können wir Juristen normalerweise nicht mit Sicherheit diagnostizieren.

Lässt man sich dann weiterhin auf die Geschichte des Mandanten ein und versucht, ihm so gut es eben geht zu helfen? Oder muss man an irgendeinem Punkt eine klare Grenzlinie ziehen und sagen: Nein, so geht das nicht. Das kann nicht stimmen, deshalb können wir das auch nicht so bei Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft vortragen.

Häufig ist das eine schwierige Entscheidung; denn dieser Typus von Mandant vermittelt einem gern das Gefühl, dass man selber der letzte ist, dem er noch vertraut, auf den er seine ganze Hoffnung gesetzt hat. Und jetzt ist er natürlich zutiefst betrübt und enttäuscht, dass auch Sie ihn im Stich lassen. …

Trotzdem glaube ich, dass man als verantwortungsbewusster Anwalt die Aufgabe hat, dem Mandanten zu sagen, was geht und was nicht geht. Und wenn es der Mandant gar nicht einsehen und verstehen kann oder will, dann muss man das Mandat notfalls beenden, so schwer einem das manchmal auch fallen mag.

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

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