Donnerstag, 25. April 2024

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Warum wir keine kostenlose Rechtsberatung anbieten

Es kommt immer wieder vor, dass ein Anrufer sein rechtliches Problem schildert und dann auch gleich eine kostenlose Erstberatung erwartet. Wenn Sie Anwalt sind, kennen Sie dieses Phänomen wahrscheinlich.

Ich lehne eine solche kostenlose Beratung in der Regel ab, und finde das auch richtig so. Meine Überlegungen dabei sind folgende:

1. Es ist Teil der anwaltlichen Leistung, sich einen Sachverhalt anzuhören, diesen zu erfassen und danach rechtlich zu beurteilen. Die Ermittlung der Erfolgsaussichten ist keine vom Anwalt kostenlos zu beantwortende „Vorfrage“, sondern wesentlicher Teil der anwaltlichen Beratungsleistung. Warum sollte diese kostenlos erbracht werden?

2. In anderen Branchen werden doch auch keine kostenlosen Leistungen erbracht. Gehen Sie doch einmal zu Rewe oder zum Media Markt und fragen Sie dort, ob man Ihnen einen Fernseher oder auch nur 100 g Aufschnitt schenkt. Sehen Sie, ein solches Ansinnen wäre offensichtlich unsinnig. Waren oder Dienstleistungen, die einen Wert haben, werden nicht verschenkt. Warum sollte das beim Anwalt anders sein?

3. Es dürfte auch berufsrechtlich unzulässig sein, Rechtsberatung kostenlos anzubieten. Ich weiß, das ist ein formales Argument, aber immerhin doch ein rechtlich durchaus valides.

4. Der Anwalt haftet für den von ihm erteilten Rechtsrat. Dies ist bei der Bemessung der Gebühr zu berücksichtigen.

5. Es mag ja sein, dass man als Anwalt eine Rechtsfrage manchmal relativ schnell beantworten kann. Aber das liegt eben daran, dass man mehrere Jahre Jura studiert und sich in seinem Fachgebiet ständig weitergebildet hat. Diese Aus- und Fortbildung fließt dann eben in die Vergütung mit ein. Deshalb ist die anwaltliche Leistung teurer als die Leistung einer, sagen wir, Brötchenverkäuferin. Diese kann mit 16 oder 18 anfangen zu arbeiten und Geld zu verdienen, während die anwaltliche Berufsausbildung manchmal erst mit 30 abgeschlossen ist.

6. Fazit: Also, liebe Mandanten, erwarten Sie von uns bitte keine kostenlose Rechtsberatung. Wir beraten Sie gerne und stellen Ihnen unser Fachwissen auch gern zur Verfügung. Aber eben nicht umsonst. Wir schauen immer, dass die Vergütung im Hinblick auf den Fall und den Mandanten angemessen ist. Aber auch der gering verdienende Mandant muss eine Beratungsgebühr zahlen, wenn er wissen will, ob die Abmahnung oder Kündigung, die er von seinem Arbeitgeber erhalten hat, rechtmäßig ist oder nicht, und ob es sich lohnt, dagegen gerichtlich vorzugehen. Für den Flachbildfernseher beim Media Markt haben Sie ja auch Geld übrig. …

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

Leopoldstraße 51
80802 München

Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13

w.gottwald@kanzlei-dr-gottwald.de