Dienstag, 23. April 2024

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Corona und kein Ende: „München lockert nicht“

Biergärten, Theater und Kinos bleiben zu, hat die Stadt München beschlossen. Die Entwicklung des Infektionsgeschehens lasse keine Öffnung zu.

Ist diese Entscheidung richtig?

Militär- und Fussballstrategen wissen: Eine Verteidigung ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied. Nehmen wir zum Beispiel einen Damm, der die Menschen vor Überflutungen schützen soll. Wenn dieser Damm auf 90 % seiner Länge 10 m hoch ist und auf einem kleinen Teilstück nur 2 m, was glauben Sie passiert, wenn eine 3 m hohe Flutwelle kommt? Richtig, das Wasser sucht sich genau die Stelle, an der der Damm nur 2 m hoch ist und überschwemmt dann hemmungslos die dahinterliegende Fläche.

Genauso ist das meines Erachtens mit Corona.

Da sperren wir also jetzt schon seit längerer Zeit nahezu alle Geschäfte und Restaurants zu, damit sich dort auch ja niemand ansteckt. Gleichzeitig aber sitzen oder stehen die Menschen in den öffentlichen Verkehrsmitteln, zum Beispiel in der Münchner U-Bahn, zumindest zu bestimmten Tageszeiten ziemlich eng beieinander. Hab ich heute auf dem Weg ins Gericht erst wieder erlebt.

Demgegenüber gestern Abend im Karstadt, den man jetzt ja wieder mit Registrierung betreten darf: Da war ich tatsächlich allein in der Herrenabteilung. Weit und breit kein anderer Kunde und auch kein Verkaufspersonal.

Ist so eine (übertriebene?) Vorsicht in den Geschäften angebracht oder gar notwendig? Ist es wirklich sinnvoll, auch die Außenbereiche von Restaurants nach wie vor geschlossen zu halten? Gerade Letzteres führt ja meines Erachtens dazu, dass sich die Menschen dann eben am Kiosk etwas holen und sich danach in Gruppen zusammenstellen. Wäre es da nicht besser, man würde es den Restaurants erlauben, im Außenbereich wieder Stühle und Tische aufzustellen, und dann aber auch darauf achten, dass diese nicht zu eng besetzt werden?

Worauf will ich hinaus? Die Corona Schutzmaßnahmen sollten konsequent und in sich stimmig sein. Volle U-Bahnen und leere Geschäfte sind dies aus meiner Sicht nicht. U-Bahnen oder allgemein öffentliche Verkehrsmittel sind enge, geschlossene Räume. Wenn Corona, wie es ja scheint bzw erwiesen ist, eine gefährliche, hoch ansteckende Krankheit ist, dann muss man dafür sorgen, dass öffentliche Verkehrsmittel nicht überfüllt sind. Dann muss eben auch in öffentlichen Verkehrsmitteln darauf geachtet werden, dass nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Personen in einem Waggon zusammen sind und dass diese dort den Mindestabstand einhalten.

Umgekehrt gilt: In gleichem Umfang können die Menschen meines Erachtens auch in Geschäfte, auf Konzerte oder in Restaurants gehen, zumal dann, wenn es sich um (Veranstaltungen im) Außenbereich handelt.

Abschließend noch ein Wort zum Thema Reisen: Auch für Hotels und Flugzeuge sollte gelten, dass dort nicht zu viele Menschen auf zu engem Raum zusammen sind. Also Fliegen und Übernachten in Hotels ja, aber unter Beachtung der Abstandsregeln. Bei den ganzen Staatshilfen, die wir den Fluggesellschaften direkt oder indirekt gewähren, können die doch auch mal den Sitz in der Mitte oder die eine oder andere Sitzreihe leer lassen, oder? …

Wolfgang Gottwald

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

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