Freitag, 26. April 2024

Previous slide
Next slide

Die Getriebenen (ARD 2020)

Ein Mann sitzt auf der Rückbank seines Dienstwagens, im Gespräch mit seinem Berater (Spin-Doctor):

„… Willst du damit sagen, du willst demnächst nicht nur den Seehofer ablösen?“
„Eins nach dem andern.“
„Die Merkel kostet aber mehr“.
„Ich werde den Horst so lange treiben, bis der letzte in der CSU weiß, dass er fällig ist. Und zwar nicht, weil das Betreuungsgeld auf der Kippe steht oder der Dobrindt seine Maut an die Wand fährt. … Wegen der Merkel. Die Merkel verpennt das Flüchtlingsproblem, und zwar schon seit Jahren. Sie und ihr Innenminister, die kriegen doch nichts hin. Und unser Horst schaut nur zu, statt ihr Dampf zu machen. Nee nee, die Basis kocht, mein Lieber, und deshalb werden sie nach einem schreien, der endlich die Samthandschuhe auszieht. …  Man muss den Flüchtlingen fast dankbar sein. Die werden alles beschleunigen. …“

Der Mann soll Markus Söder sein, damals Bayerischer Staatsminister der Finanzen und für Heimat, wie sich aus einer Einblendung in der Szene davor ergibt. Intrigant, karrieregeil; ganz und gar nicht so, wie man sich als Wähler einen Landesvater vorstellt.

Aber ist der Mann wirklich so? Hat sich die Szene tatsächlich so abgespielt? Wir wissen es nicht, denn wir Zuschauer waren natürlich nicht dabei.

Im Vorspann des Filmes heißt es: „Die Spielszenen können nur eine Annäherung an das wirkliche Geschehen sein“.

Aber reicht dieser Hinweis wirklich aus, um dem durchschnittlichen Fernsehzuschauer hinreichend deutlich vor Augen zu führen, dass der Film zwar einen realen Hintergrund hat, nämlich die Flüchtlingskrise im Jahr 2015, dass aber in keiner Weise belegt ist (oder behauptet werden soll), dass das Gespräch tatsächlich so stattgefunden hat? Ich habe da meine Zweifel.

Wenn ein Film quasi dokumentarischen Charakter hat, also ein reales Geschehen aufgreift, real existierende Personen namentlich benennt, und wenn die Schauspieler auch noch so ausgewählt oder zurechtgemacht sind, dass sie den wirklichen Personen zumindest sehr ähnlich sehen – dann denke ich, wird sich mancher Zuschauer sagen: Ach so war das damals, ist ja interessant.

Was heißt das nun rechtlich? Ich bezweifle, dass es ausreicht, wenn nur im Vorspann für ein paar Sekunden eingeblendet wird, dass die Spielszenen nur eine „Annäherung an das wirkliche Geschehen“ darstellen. Meine Auffassung ist: Entweder müssen die dargestellten Szenen zumindest im Kern nachweislich der Wirklichkeit entsprechen. Oder man muss durch häufigere und markantere Einblendungen oder auf andere Weise deutlich machen, dass es sich hier um eine fiktive Szene handelt, die sich in der Wirklichkeit nicht so zugetragen hat. Die zwei Sekunden lange Einblendung im Vorspann hat man doch nach 10 Minuten Film längst wieder „verdrängt“.

Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht müssen gegeneinander abgewogen und zu einem angemessenen  Ausgleich gebracht werden. Natürlich ist der Film interessant, witzig, aufschlussreich, unterhaltsam. Keine Frage. Aber vieles davon beruht doch gerade darauf, dass ständig mit der Suggestion gespielt wird, das Geschehen habe sich tatsächlich so zugetragen. Ohne die Anspielungen auf konkrete Personen und konkrete Geschehnisse wäre das Ganze eben nur eine fiktive Geschichte. Der besondere Reiz der Darstellung liegt in der Suggestion, dass man hier quasi durchs Schlüsselloch oder hinter den Vorhang schaut, um etwas zu erfahren, was dem Normalbürger üblicherweise verborgen bleibt.

Dieser Blick hinter die Kulissen geht erkennbar auf Kosten realer Personen. Ob man diese nun mag oder nicht, sollte keine Rolle spielen. Auch wenn man kein Söder-Fan ist, muss man meines Erachtens anerkennen, dass hier doch sehr stark in das Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird.

Der Vorwurf, eine humanitäre Krise für eigene, egoistische politische Ziele zu missbrauchen, wiegt schwer. Ich glaube, dass so eine Szene, auch wenn der dargestellte Vorgang 5 Jahre zurückliegt, das Ansehen (und die Ambitionen) einer Person viel stärker beeinträchtigen kann als kritische Interviewfragen einer „aufgekratzten“ Moderatorin in einer aktuellen politischen Talkshow. Vor allem, weil sich der Betroffene gegen die filmische Darstellung im Moment der Ausstrahlung nicht zur Wehr setzen kann.

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

Leopoldstraße 51
80802 München

Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13

w.gottwald@kanzlei-dr-gottwald.de