Donnerstag, 28. März 2024

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Fachanwaltsfortbildung im Urheber- und Medienrecht, IP und UWG

Als (angehender) Fachanwalt ist man verpflichtet, jährlich 15 Stunden Fortbildung in seinem Spezialgebiet nachzuweisen. Früher waren es nur zehn. Diese Fortbildung findet in der Regel in Form von Seminaren statt.

Ich liste nachfolgend einmal auf, zu welchen Themengebieten ich in den letzten Jahren Fortbildungsseminare besucht habe.

Wozu das Ganze? Nun, zum einen kann man daran recht gut erkennen, welche urheber- und medienrechtlichen Themen gerade aktuell (oder auch „Dauerbrenner“) sind. Und zum anderen sehen Sie als Mandant dann auch gleich, in welchen Themen Ihr Anwalt besonders „fit“ ist, weil er dazu gerade ein Fortbildungsseminar besucht hat.

Also los geht’s:

2020

– Verträge in der Musikindustrie

– Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Urheber- und Medienrecht

– Schutz kreativer Leistungen: Urheberrecht, Designrecht, ergänzender Leistungsschutz

– Aktuelle Entwicklungen im Social Media Recht

– Jahreshighlights Markenrecht

– Jahreshighlights im Designrecht

2019

– Update zur Rechtsprechung im Urheberrecht
– Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Urheber- und Medienrecht
– Satire im Spannungsfeld von Kunstfreiheitsgarantie und Persönlichkeitsrechtsschutz
– Aktuelle Rechtsprechung im Presserecht
– Schutz von Persönlichkeitsrechten
– Rechtsfragen rund um das Influencer-Marketing

2018

– Neueste urheberrechtliche Entscheidungen
– Update zur Rechtsprechung in medienrechtlichen Verfahren
– Das Recht der Verwertungsgesellschaften; neues VGG
– Quo vadis Geldentschädigung?
– Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Urheber- und Medienrecht
– Datenschutz im Medienbereich unter der DSGVO
– Aktuelle Entwicklungen im Social Media Recht

2017

– Urheber- und Medienrecht: Aktuelle Fälle und Entscheidungen 2017
– Der gute Ruf im Zeitalter der Meinungs- und Bewertungsportale
– Kreatives Schaffen und Grenzen des Urheberrechts
– Aktuelle Rechtsprechung im Urheber- und Medienrecht
– Die Schutzschrift in der anwaltlichen Praxis
– Presserechtliche Ansprüche und deren Reichweite im Internet
– Recht zum Gegenschlag im Äußerungsrecht

2016

– Die Abschaffung der Störerhaftung: Aus für die Abmahnindustrie? Überlegungen zur Auswirkung der Novellierung des künftigen § 8 Abs. 3 TMG auf laufende und künftige Abmahnprozesse
– Satire und Recht
– Aktuelle Entscheidungen zum Äußerungs- und Bildrecht unter besonderer Berücksichtigung des Reputationsschutzes von Unternehmen sowie des Geldentschädigungsanspruchs
– Das Urheberrecht in Arbeits- und Auftragsverhältnissen unter besonderer Berücksichtigung von Ghostwriter-Abreden
– Künstlersozialkasse und Statusfeststellungsverfahren
– Der Auskunftsanspruch der Medien
– eBooks, Downloads, DRM-Systeme und Datenschutz

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

Leopoldstraße 51
80802 München

Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13

w.gottwald@kanzlei-dr-gottwald.de