Freitag, 19. April 2024

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Tik Tok – einfach unverbesserlich

Sie kennen Tik Tok nicht? Dann haben Sie vermutlich keine Tochter im Alter zwischen 13 und 17 Jahren.

Obwohl, was heißt hier 17? Jetzt zu Corona-Zeiten entdeckt auch so manche etablierte Modebloggerin, die ihre Follower sonst gern virtuell nach New York, Mailand oder Tokio mitnimmt, Tik Tok als willkommenen Kommunikationskanal.

Macht nichts, ich erkläre es Ihnen.

1. Wie Tik Tok funktioniert

Tik Tok ist eine App für das Smartphone. Die lädt man sich herunter, registriert sich und dann kann es eigentlich auch schon losgehen.

Tik Tok stellt dem Nutzer eine Musikbibliothek (genannt „Sounds“) zur Verfügung. Sehr beliebt sind die Hits aus den aktuellen Charts. Zur Verfügung gestellt werden nicht die ganzen Lieder, sondern nur Ausschnitte von 15, 30 oder auch 60 Sekunden. Und dazu noch eine Reihe von Gadgets (Filter, Effekte, Beauty usw). …

Der Nutzer erhält dann die Gelegenheit, sich selber dabei zu filmen, wie er zu dieser Musik die Lippen bewegt (Lip sync), tanzt oder sonstige lustige Dinge macht.

Das Endprodukt, also fremde Originalmusik und eigene Pantomime dazu, stellt der Nutzer dann auf der App anderen vor, in der Hoffnung, dass diese seine Vorstellung mögen, liken und ihm folgen. Auf diese Weise wird unser Tik Toker (sagt man das so?) dann bekannt und berühmt und kann später vielleicht sogar einmal Geld damit verdienen.

2. Und wie ist das mit dem Urheberrecht?

a) Das Problem ist: Der Nutzer verwendet bei der Erstellung seines Videos fremde urheberrechtlich geschützte Werke, zum Beispiel eben Hits aus den aktuellen Charts. Die Rechte an diesen Werken stehen den Komponisten und Textdichtern (bzw. deren Plattenfirmen) zu und  werden in Deutschland überwiegend von der GEMA wahrgenommen.

Einer (bzw. eine) hat dagegen ganz bestimmt keine Rechte an dieser urheberrechtlich geschützt Musik, und das ist unsere (in der Regel minderjährige) Tik Tokerin. Die geht vielmehr in aller Regel davon aus, dass Tik Tok der Rechteinhaber ist und dass Tik Tok dem Nutzer das Nutzungsrecht an den Werken zur Verfügung stellt. Ist ja schließlich eine offizielle App, die man in Apple´s App Store oder auf Google Play herunterladen kann.

b) Tatsächlich aber hat Tik Tok in aller Regel keine Rechte an den urheberrechtlich geschützten Werken und stellt dem Nutzer solche Rechte auch nicht zur Verfügung.

3. Die Nutzungsbedingungen (AGB) von Tik Tok

Schauen wir uns einmal an, was dazu in den Nutzungsbedingungen von Tik Tok steht. Dort heißt es unter Ziffer 4, Rechte am Geistigen Eigentum (Hervorhebungen von mir):

Diese (Endnutzervereinbarungen) gewähren Ihnen keine Lizenz zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Aufführung oder Kommunikation, Synchronisation oder anderweitigen Nutzung und Verwertung von Inhalten Dritter, insbesondere in Hinsicht auf Tonaufnahmen oder musikalische Werke in Ihren Nutzervideos oder in Bezug auf Live Stream Content. Sie sind verantwortlich, sich die Rechte an den Inhalten Dritter einräumen zu lassen, insbesondere in Hinsicht auf Tonaufnahmen und Musikwerke zur Verwendung in Nutzervideos oder in Bezug auf Live Stream Content.

4. Tik Tok – urheberrechtlich reichlich absurd

Äußeres Erscheinungsbild und urheberrechtliche Ausgestaltung klaffen also meilenweit auseinander.

Meines Erachtens ist die Situation bei Tik Tok so, als ob jemand einen Laden aufmacht, in dem viele schöne Bilder stehen, die dem Ladeninhaber aber nicht gehören. Dann lädt er seine Kunden, hauptsächlich Kinder und Jugendliche, mit bunten Plakaten dazu ein, in den Laden zu kommen und diese Bilder nach eigenem Belieben umzugestalten, also zum Beispiel zu übermalen, zu überkleben oder mit lustigen Farbklecksen zu versehen.

Irgendwo im Hinterzimmer steht dann in einem dicken Buch, eng bedruckt und gut versteckt: Diese Bilder gehören gar nicht dem Ladenbesitzer. Wenn du sie übermalen oder überkleben willst, dann musst du vorher den fragen, dem sie gehören. Wie du das herausfindest, wem die Bilder gehören? Dein Problem.

So ist das mit Tik Tok.

5. Und warum tut keiner was dagegen?

a) Also ganz so ist es nicht, dass keiner etwas dagegen unternimmt. Was man so hört und liest, steht Tik Tok schon in Verhandlungen mit den Rechteinhabern und den Verwertungsgesellschaften (siehe hierzu zB beta.musikwoche.de/details/442166), nur hat man bislang eben keine Einigung erzielt.

Kürzlich vermeldete daher die gut informierte Musik Woche: Musikverlage, darunter auch das Major Label Universal Music Publishing, wollen Tik Tok verklagen bzw. haben zumindest mit einer Klage gegen Tik Tok wegen Urheberrechtsverletzungen gedroht (beta.musikwoche.de/details/449614).

Tik Tok argumentiert, dass die App für die Rechteinhaber (Komponisten usw) eine große Chance darstellt, ihre Werke noch populärer zu machen. Und wahrscheinlich ist da auch ein bisschen was dran.

b) Welche Möglichkeiten haben denn die Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften?

Nun, sie könnten natürlich gegen die vielen kleinen Tik Tokerinnen vorgehen, die da gegen das Urheberrecht verstoßen. Aber das will natürlich niemand. Niemand will Kindern und Jugendlichen den Spaß an der kreativen Nutzung von Musik verbieten, schon gar nicht die Musikindustrie. Und wahrscheinlich würde es auch nicht viel bringen, außer dass man Fans und potentielle Kunden vergrault.

Und eine Klage gegen Tik Tok? Tik Tok würde sich sicher auf die eigenen Nutzungsbedingungen berufen, zumal in den Nutzungsbedingungen ja tatsächlich klipp und klar steht, dass Tik Tok nicht Inhaber der Urheberrechte ist und vom Nutzer ausdrücklich verlangt, darauf zu achten, keine fremden Urheberrechte zu verletzen.

c) Außerdem hofft man wahrscheinlich darauf, dass man letztendlich doch noch zu einer Vereinbarung mit Tik Tok kommt, die dann den Urheberrechtsinhabern weitere Lizenzeinnahmen beschert. Denn man muss ja schon sagen, dass Tik Tok mit seiner Geschäftsidee auf jeden Fall den Nerv der Zeit getroffen hat und ein offensichtliches Bedürfnis der Nutzer anspricht, sich selbst, natürlich unter Verwendung fremder Werke, kreativ zu betätigen. Aber mal ehrlich: Wenn man sich die Musik, also die Fremdleistung wegdenkt, dann bleibt doch eher wenig an kreativer Eigenleistung übrig, oder?

d) Hätten die Urheber höhere Einnahmen, wenn es Tik Tok nicht gäbe? Vermutlich nicht. Tik Tok nimmt den Rechteinhabern daher nichts weg, was sie ohne Tik Tok hätten, sondern es enthält ihnen lediglich etwas vor, worauf sie dank Tik Tok eigentlich Anspruch hätten.

Bei so einer Konstellation wäre es für die Urheberrechtsinhaber kontraproduktiv, Tik Tok zu „eliminieren“. Vielmehr muss man versuchen, dass man von dem Topf, den Tik Tok da neu geschaffen hat, einen angemessenen Teil abbekommt. Ich denke auch, dass das letztendlich gelingen wird. YouTube hat sich ja schließlich auch irgendwie mit den Verwertungsgesellschaften geeinigt. Die Werbewirtschaft steht jedenfalls schon in den Startlöchern, um nach YouTube und Instagram jetzt dann auch auf Tik Tok die Produkte ihrer Kunden im größeren Umfang zu platzieren, sobald dies rechtssicher möglich ist.

6. Fazit

Die urheberrechtliche Situation bei der Verwendung von Tik Tok ist derzeit noch reichlich absurd. Dennoch bietet diese App oder Plattform allen Beteiligten, also sowohl Tik Tok selbst als auch den Rechteinhabern als auch den Nutzern, Chancen und (Einnahme-)Möglichkeiten. Man muss jetzt nur noch einen Weg finden, diese angemessen zu verteilen.

Update: Laut einem Artikel auf www.musicbusinessworldwide.com vom 8.2.21 hat Tik Tok mittlerweile mit allen großen Plattenlabeln (Sony Music, Warner Music und Universal Music Group) Verträge abgeschlossen, wonach die Tik Tok Nutzer deren Musik in ihre Clips einbauen dürfen. Die Künstler (Singer, Songwriter) erhalten dafür, so heißt es, eine „angemessene Kompensation“. …

7. Datenschutz

Abschließend noch ein Wort zum Datenschutz. Tik Tok sammelt in exzessiver Art und Weise die Daten seiner Nutzer. Dazu gehören, dem Zuschnitt der App entsprechend, auch Fotos und Bilder, anhand derer sich die Nutzer erkennen und identifizieren lassen.

Das ist mutmaßlich ein riesiger Zukunftsmarkt. Wenn man bedenkt, dass Tik Tok einem chinesischen Technologieunternehmen gehört (Beijing ByteDance Technology) – hinter dem, was man so hört und liest, letztendlich der chinesische Staat steht -, dann kann man da schon seine Bedenken haben, ob TikTok tatsächlich bloß ein lustiges und harmloses Spielzeug für Kinder und Jugendliche ist.

Warnungen vor Tik Tok von den für Jugend- und Datenschutz verantwortlichen Stellen gibt es im Internet genug. Ob diese von den Kindern und Jugendlichen (bzw. deren Erziehungsberechtigten) auch zur Kenntnis genommen werden, muss allerdings bezweifelt werden.

Wer vor Tik Tok warnt, findet sich schnell in der Rolle des übertrieben besorgten Vaters wieder, der den Kindern verbieten will, im Sommer in den kalten Pool zu hüpfen, weil sie sich darin erkälten könnten. Ach Papa, so kalt ist das gar nicht. Und die anderen machen es doch auch alle. …

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
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