Freitag, 29. März 2024

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Kapitalerhöhung in einer Delaware Corporation

Da haben Sie also eine sog. Delaware Corporation gegründet. Weil Sie (a) auch irgendwie auf dem amerikanischen Markt vertreten sein wollen und (b) man Ihnen gesagt hat, dass die Delaware Corporation „überhaupt die beste ist“. Von wegen Flexibilität und so.

Und jetzt geht Ihnen bzw Ihrer amerikanischen Corporation so langsam das Geld aus und Sie müssen oder möchten eine Kapitalerhöhung durchführen. Oder „expandieren“, wie Sie sagen.

Wie geht das? Wie macht man so eine Kapitalerhöhung?

a) Ihr deutscher Anwalt winkt ab. Mit US-Recht will er nichts zu tun haben. Zu heiß, sprich haftungsbelastet. Das deckt seine Berufshaftpflicht nicht ab.

b) Der amerikanische Anwalt, bei dem Sie schon mal angefragt haben, ruft einen horrenden Stundensatz auf. Da geht die Kapitalerhöhung ja gleich wieder für die Anwaltsgebühren drauf, denken Sie sich.

c) Selber machen, indem Sie einfach mal im Internet googeln? Hm, vielleicht doch etwas zu riskant. Am Ende machen Sie als Fremdgeschäftsführer noch was falsch und das ganze Ding fliegt Ihnen um die Ohren. …

Also gut, ich nehm Sie mal ein bisschen an der Hand und führe Sie in die richtige Richtung.

Wie macht man also so eine Kapitalerhöhung – oder Stock Amendment, wie die Amis sagen?

Folgende Schritte sind notwendig:

1. Gesellschafterbeschluss

Zunächst halten Sie eine Gesellschafterversammlung ab und lassen das hierfür zuständige Gesellschaftsorgan, zB die Gesellschafterversammlung, die Kapitalerhöhung beschließen.

Schauen Sie dazu in die Satzung, wer wofür zuständig ist und welche Formalien bei der Beschlussfassung zu beachten sind (zB Ladungsfristen, Mehrheitserfordernisse usw).

Sie können die Anzahl der Geschäftsanteile (authorized shares) erhöhen, eine andere Art von Anteilen (class of shares) ausgeben oder den Wert der Anteile (par value) erhöhen.

Ggf muss noch ein anderes Gesellschaftsorgan zustimmen (approval). Schauen Sie in Ihre Satzung.

2. Certificate of Amendment

Was Sie da genau beschlossen haben, halten Sie in einem sog. Certificate of Amendment fest. Also, wie gesagt, Anzahl der Anteile, Art (common/preferred shares), Nennwert (par value) usw. …

Dieses Certificate muss von dem hierfür zuständigen Gesellschaftsorgan unterzeichnet werden.

3. Filing (Anmeldung)

Und zu guter letzt reichen Sie das Certificate of Amendment dann beim Delaware Secretary of State ein. Erst mit der Anmeldung bzw Registrierung, dem sog. filing, wird die Kapitalerhöhung wirksam.

Ja, das war´s eigentlich schon. Viel Erfolg!

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt/Attorney at Law

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
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