Freitag, 26. April 2024

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Romeo und Julia: 500 Millionen für ein paar Sekunden nackte Haut?

Vielleicht haben Sie es ja auch gelesen: Kurz vor Ablauf des Jahres 2022 haben die Schauspieler der Romeo und Julia-Verfilmung das Filmstudio Paramount Pictures vor einem Gericht in Los Angeles auf Schadensersatz verklagt. Die Rede ist von einer Klagesumme von 500 Millionen Dollar.

Grund: Weil in dem Film für ein paar Sekunden der nackte Hintern von Romeo und für einen noch kürzeren Zeitraum die entblößte Brust von Julia zu sehen sind.

Verrückt, diese Amis, oder doch nicht?

1. Der Sachverhalt, oder Worum geht es?

a) Die Schauspieler, oder Geht es um Leo diCaprio?

Ganz vorab: Es geht hier nicht um die bekannte Verfilmung mit Leonardo DiCaprio und Claire Danes aus dem Jahr 1996, sondern um die viel ältere Verfilmung von 1968. Die damaligen Schauspieler, Olivia Hussey und Leonard Whiting, heute 71 bzw. 72 Jahre alt, sind wahrscheinlich nur Cineasten bekannt. Aber wenn die Presse in den Schlagzeilen von dem Film „Romeo und Julia“ schreibt, denkt eben jeder gleich an Leo DiCaprio.

b) Die Handlung, oder Was war passiert?

Die Kläger waren damals 15 bzw. 16 Jahre alt, also eindeutig minderjährig. Der Regisseur, Franco Zeffirelli, hatte den beiden, wie es in der Klageschrift heißt, ausdrücklich zugesagt, dass sie bei der Liebesszene im 3. Akt des Films nicht nackt sein, sondern hautfarbene Unterwäsche tragen würden und dass später im Film keine Nacktheit zu sehen sein würde.

Erst kurz vor dem Dreh wurden die beiden Jugendlichen dann (angeblich) informiert, dass es keine Unterwäsche geben werde, sondern nur ein Body Make-up. Außerdem wurden sie damit unter Druck gesetzt, dass das Filmprojekt – genauso wie ihre Filmkarrieren – scheitern werde, wenn sie sich den Nacktaufnahmen jetzt widersetzen würden.

Nur aufgrund dieser Täuschung und dieser Drucksituation willigten die beiden minderjährigen Kläger damals in die Filmaufnahmen ein.

Heute, mehr als 50 Jahre später und wohl auch vor dem Hintergrund der MeToo-Bewegung, sehen sie das ganze anders. Nicht zuletzt deshalb, weil das Filmstudio, welches mit dem Film selber 500 Millionen verdient haben soll, jetzt offenbar auch noch die Rechte an der Nacktszene für eine ganz erhebliche Summe an den Produzenten eines Musikvideos verkauft haben soll.

2. Die Frage der Verjährung, oder Warum kommt die Klage gerade jetzt?

Schadensersatzklagen unterliegen natürlich auch in den USA der Verjährung. Allerdings gibt es in Kalifornien, wo nun einmal die großen Filmstudios ansässig sind, ein Gesetz, wonach die Verjährungsfrist für Klagen wegen Kindesmissbrauchs (child sexual abuse) vorübergehend ausgesetzt wurde.

Dieses Gesetz läuft bzw. lief aber zum 31.12.2022 aus. Aus diesem Grunde, so wird berichtet, wurden kurz vor Ablauf des Jahres noch eine ganze Reihe solcher Klagen bei Gericht eingereicht, unter anderem eben auch die von Romeo und Julia.

3. Die 500-Millionen-Dollar-Klage, oder Woher kommt die Klagesumme?

a) Materielle Schäden

Gegenstand der Klage sind zum einen die materiellen Schäden, welche die Kläger durch die Nacktaufnahmen angeblich erlitten haben. Allen voran ist hier von entgangenen weiteren Filmrollen die Rede. Sowohl Olivia Hussey als auch Leonard Whiting haben nach dem Film keine bedeutenden Filmrollen mehr erhalten.

Ob das allerdings auf die Nacktaufnahmen in Romeo und Julia zurückzuführen ist, dürfte zweifelhaft sein. Tatsächlich haben beide Schauspieler für ihre Rollen nämlich 2 Golden Globe Awards bekommen. Man kann also auch sagen, dass der Film sie erst bekannt und berühmt gemacht hat.

b) Immaterielle Schäden, Schmerzensgeld, mental pain and emotional distress

Deshalb dürfte sich in dem Prozess alles auf den Aspekt des sogenannten immateriellen Schadens konzentrieren. Die Klage spricht von „mental pain along with extreme and severe mental anguish and emotional distress“. Nach deutscher Terminologie geht es also um Schmerzensgeld.

Wie beziffert man so etwas?

Nun, da müssen die Kläger im Prozess schon einiges dazu vortragen, wie sie unter den Nacktaufnahmen und deren Folgen gelitten haben. Aber man kann sich schon vorstellen, dass es ein 15 oder 16-jähriger Jugendlicher (m/w) nicht so ohne weiteres wegsteckt, wenn er gegen seinen Willen zu Nacktaufnahmen genötigt wird, die dann auch noch vor einer breiten Öffentlichkeit zur Schau gestellt werden.

c) Punitive damages, oder der sogenannten Strafschadensersatz

Und hier kommt etwas ins Spiel, was es im deutschen Recht so nicht gibt, aber eben im amerikanischen Recht: nämlich der sogenannte Strafschadensersatz (punitive damages).

Das deutsche Zivilrecht gleicht im wesentlichen den tatsächlich erlittenen Schaden aus, nicht mehr und nicht weniger. Die Bestrafung des Täters dagegen ist Sache der Strafgerichte. Eine Geldstrafe, zu der der Täter eines Kindesmissbrauchs von einem deutschen Strafgericht verurteilt wird, fließt in die Staatskasse oder ggf. als sonstige Sanktion an eine gemeinnützige Organisation, in aller Regel aber nicht an das Opfer. Correct me if I´m wrong, ich bin kein Strafrechtler. Und ein deutsches Zivilgericht verhängt keine Strafe gegenüber dem Täter. That I know for sure.

Im amerikanischen Zivilrecht ist das anders. Dort verfolgt der zivilrechtliche Schadensersatz auch den Zweck, künftige Täter von vergleichbaren Taten abzuhalten. Der zivilrechtliche Strafschadensersatz (punitive damages) soll also auch abschreckende Wirkung haben. Deshalb ist es nicht unüblich, dass der Schadensersatz weit über den Schaden hinausgeht, den das Opfer tatsächlich erlitten hat.

Das entspricht zwar nicht deutschem Rechtsverständnis, ist aber meines Erachtens eine durchaus nachvollziehbare Sichtweise.

d) Gewinnabschöpfung

Im vorliegenden Fall wird berichtet, dass Paramount mit dem Romeo und Julia Film aus dem Jahr 1968 an die 500 Millionen Dollar verdient haben soll. Und aus der Verwertung der Nacktaufnahmen für eine Videoproduktion in 2021 offenbar weitere Einnahmen erwirtschaftet hat oder erwirtschaften wollte.

Ziel der Klage ist es offenbar, diesen Gewinn abzuschöpfen.

4. Die Jury, oder Die Geschworenen

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, in dem sich das amerikanische Recht vom deutschen unterscheidet, nämlich das sogenannte Jury-System.

a) In Deutschland entscheidet über Schadensersatzklagen ein Berufsrichter bzw. eine Kammer oder ein Senat, der oder die mit mehreren Berufsrichtern besetzt sind.

b) In den USA dagegen werden solche Fälle häufig vor einer sogenannten Jury (of Peers) verhandelt, also vor Geschworenen. Das sind Laienrichter, ohne juristische Vorbildung. Menschen aus dem Volk, oder wie man manchmal sagt, Leute wie du und ich, Leute wie die Klägerin oder der Kläger.

Es liegt auf der Hand, dass die Sympathien der Geschworenen häufig eher auf Seiten der (schwächeren) Klagepartei liegen und nicht bei den (mächtigen und finanzstarken) Beklagten. Das hat man gesehen bei Klagen gegen die Tabakindustrie, gegen Asbesthersteller oder gegen große Pharma-Unternehmen. Auch im Abgasskandal haben die Autohersteller in den USA einen schweren Stand. Und der seinerzeit mächtige Filmproduzent Harvey Weinstein (The Weinstein Company) wurde in seinen diversen Missbrauchsprozessen auch nicht gerade mit Samthandschuhen von der Jury angefasst.

5. Kann die Klage Erfolg haben?

Von daher ist es meines Erachtens nicht unwahrscheinlich, dass die Klage Erfolg haben kann. Vielleicht nicht in Höhe von 500.000.000, aber das erwarten vermutlich nicht einmal die Klägeranwälte. Die Praxis geht vielmehr dahin, dass man mit einer – aus unserer Sicht – exorbitant hohen Klageforderung einsteigt, um sich dann im Laufe des Verfahrens mit der Gegenseite auf eine deutlich geringere Schadenersatzsumme zu einigen.

Dies eben auch vor dem Hintergrund, dass ansonsten ein von vielen als unberechenbar bezeichnetes Jury verdict droht.

6. Und was ist von dem ganzen zu halten?

a) „Ein bisschen nackte Haut ist doch nicht schlimm“

Auf den ersten Blick denkt man: So eine Riesensumme Geld für ein paar Sekunden nackte Haut ist doch verrückt. So mancher deutsche Schauspieler ist doch erst dadurch bekannt und berühmt geworden, dass er sein wohlproportioniertes Hinterteil, perfekt ausgeleuchtet, in die Kamera gestreckt hat. Und welche Jungschauspielerin hat denn nicht schon einmal für eine arte-Filmproduktion, für einen Teenie-Streifen oder für eine SAT1/RTL2-Reality Show ihre Hüllen fallen lassen? So etwas ist doch ganz normal. Die sind eben prüde, die Amis!

b) Kindesmissbrauch ist schlimm

Aber dieser Bewertung wird dem Fall meines Erachtens nicht gerecht. Es geht hier nicht darum, dass ein junger Schauspieler (m/w) Mitte 20 aus freien Stücken eine Nacktszene dreht, weil er oder sie sich davon einen Karrieresprung erhofft. Nein, hier wurden zwei 15 bzw. 16-jährige Minderjährige in den USA in den sechziger Jahren bewusst darüber getäuscht, dass sie nackt im Film zu sehen sein werden.

Hinzu kommt noch die besondere Drucksituation und die Drohung damit, dass ansonsten nicht nur das Filmprojekt, sondern auch ihre Filmkarrieren scheitern würden.

So etwas ist nicht in Ordnung. Wenn ein Regisseur oder eine Filmproduktion mit solchen Machenschaften die kindliche oder jugendliche Unerfahrenheit und insbesondere deren Sexualität ausbeuten, um damit für sich einen Profit zu erwirtschaften, dann halte ich es für richtig, ein solches Verhalten auch noch nach Jahrzehnten einer gerichtlichen Überprüfung zu unterziehen. Und wenn dabei herauskommt, dass den seinerzeit jugendlichen Schauspielern für das erlittene Unrecht eine angemessene finanzielle Entschädigung zusteht, dann mag das so sein.

7. Was bedeutet dieses Verfahren für die Filmbranche?

a) Die erste Forderung bzw. Schlussfolgerung dürfte mittlerweile weitgehend erfüllt sein: keine Nacktszenen mit Kindern oder Jugendlichen in Film und Fernsehen! Kindesmissbrauch, und wir nennen das jetzt einmal Kindesmissbrauch, hat bei Filmproduktionen keinen Platz. Was bei privaten Aufnahmen im Internet zu Recht verboten und verpönt ist, lässt sich auch nicht unter dem Deckmantel der Kunst rechtfertigen.

b) Bei (jungen) erwachsenen Schauspielerinnen und Schauspielern wird man künftig noch genauer darauf achten müssen, dass man ihnen von Anfang an klar und deutlich vor Augen führt, worauf sie sich einlassen. Welche Aufnahmen werden gemacht, wie werden sie gemacht, was wird danach im Film zu sehen sein? Diese Informationen sind schriftlich festzuhalten und beim späteren Dreh natürlich auch penibel einzuhalten. Eine last-minute Änderung, wonach dann eben doch das eine oder andere Kleidungsstück mehr wegfallen soll, darf es nicht geben.

Wer als junger Erwachsener Nacktszenen drehen will, der darf das natürlich tun. Aber er muss wissen, worauf er sich einlässt. Und er muss wissen, dass Film und Fernsehen genauso wie das Internet nichts vergessen.

c) Besonderes Augenmerk ist bei der Vertragsgestaltung im übrigen darauf zu legen, für welche Zwecke die Aufnahmen außerhalb des Filmes noch verwertet werden dürfen. Denn es macht natürlich schon einen Unterschied, ob man sich nackt in einer arte-Produktion mit künstlerischem Anspruch zeigt oder in einem Rap-Video, in dem der Missbrauch dann vielleicht auch noch geschmacklos „glorifiziert“ wird. …

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt/Attorney at Law

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

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