Dienstag, 23. April 2024

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Betrug im Internet, hier: Die (angebliche) Millionenerbschaft

Immer wieder bekommen Mandanten – oder bekommt man selber – Mails oder auch Telefaxe von angeblichen Anwälten (alternativ: Bank- oder Regierungsmitarbeitern) mit der Mitteilung, dass ein Verwandter (Namensvetter) verstorben sei und eine Millionenerbschaft hinterlassen habe, die einem der Schreiber jetzt zukommen lassen möchte. In aller Regel steckt dahinter ein Betrug bzw. Betrugsversuch.

1. Wie die Masche abläuft

Die Masche läuft wie folgt: Sobald man Interesse zeigt und antwortet, kommen schnell Geldforderungen: Um die Erbschaft ausbezahlt  zu bekommen, müssen diverse Zertifikate vorgelegt werden, zum Beispiel ein Inheritance Certificate, ein Affidavit of Claim, ein Change of Ownership Certificate, ein Fund Release Formular, ein Anti Money Laundering Certificate oder gar ein Anti Terrorism Irgendwas. All das kann der Kontaktmann gern besorgen – wenn man dafür ein paar tausend Euro vorab überweist.
Needless to say, dass man dieses Geld natürlich nie wieder sieht; ebensowenig wie die Millionenerbschaft. …

2. Wie kann man sich schützen. Oder: Wie erkennt man den Betrug?

In der Regel finden sich bei genauerem Hinsehen viele Indizien, die dafür sprechen, dass man es hier mit einem Internetbetrüger zu tun hat. Ich greife einmal einige dieser Indizien heraus:

a) Die E-Mail-Adresse des Anwalts (oder Bankmitarbeiters), der Sie kontaktiert hat, ist verdächtig. Häufig gibt es zwar am betreffenden Ort eine Anwaltskanzlei gleichen Namens. Deren Website findet man im Internet, und diese Website sieht auch ordentlich aus. Die E-Mail-Adresse dieser Kanzlei lautet jedoch richtigerweise anders als die, von der aus man kontaktiert wurde. Dass eine Anwaltskanzlei mit eigener Website über eine E-Mail-Adresse von zB outlook oder gmail mit Mandanten kommuniziert, ist sehr ungewöhnlich.

b) Auch die E-Mail-Adresse der Bank, mit der man kommuniziert und/oder an die man überweisen soll, ist sehr verdächtig. Auch insoweit ist zu sagen, dass diese Bank zwar in der Regel tatsächlich eine Filiale am genannten Ort unterhält, aber die richtige E-Mail-Adresse dieser Bankfiliale lautet dann eben nicht irgendwas@secretary.net oder dergleichen. Sie müssen also davon ausgehen, dass die Mails von dieser E-Mail-Adresse nicht von der Bank sind.

c) Man soll auf das Konto einer Privatperson überweisen. Das ist doch sehr ungewöhnlich. Die Konten von Banken oder Behörden lauten nicht auf einzelne Mitarbeiter. Wenn Sie in Deutschland etwas an ein Gericht oder ans Finanzamt überweisen, dann steht dort als Kontoinhaber doch auch kein Name einer konkreten Person, sondern immer der Name der Behörde. Man kann davon ausgehen, dass der genannte Kontoinhaber der Betrüger ist, der hinter der ganzen Sache steckt, oder zumindest ein Mittelsmann oder Strohmann des Betrügers.

d) Die Schreiben der Behörde (zB US Department of the Treasury) enthalten zahlreiche sprachliche und/oder auch grammatikalische Fehler. Nun ist es zwar durchaus möglich, dass auch einer Behörde einmal ein Tippfehler unterläuft, aber nicht dermaßen viele und vor allem keine grammatikalischen Fehler. Sie müssen davon ausgehen, dass diese Schreiben  – trotz der hineinkopierten Wappen und Siegel – nicht von einer amerikanischen Behörde stammen, sondern eben aus der Feder des Betrügers.

e) Der ganze Deal klingt nicht sehr seriös. Wenn Ihnen tatsächlich eine Erbschaft zustünde, warum sollte dann der Anwalt (Kontaktmann) einen Anteil von zB 45 % davon erhalten? Das macht kein seriöser Anwalt. Und wenn Sie sich partout an keinen vermögenden Verwandten in USA, Afrika oder wo auch immer erinnern können, dann haben Sie wahrscheinlich auch keinen, der Ihnen etwas vererbt haben könnte, sorry.

f) Es macht auch keinen Sinn, dass man von Ihnen diese ganzen Dokumente (siehe oben unter 1) anfordert. Natürlich gibt es Gesetze gegen Geldwäsche, und Banken wollen vor allem bei größeren Einzahlungen regelmäßig den Nachweis sehen, dass das Geld aus einer legalen Quelle stammt. Aber zur Herkunft des geerbten Geldes können Sie doch gar nichts sagen. Deshalb macht es auch keinen Sinn, dass Sie solche (fiktiven) Bescheinigungen beibringen. Davon abgesehen sind die entsprechenden Gebühren häufig horrend überzogen.
g) Ungewöhnlich ist auch, wenn man Ihnen die Gebühren immer nur häppchenweise abverlangt. Hier will der Betrüger also sehen, ob Sie bereit sind, Zahlungen zu leisten. Und wenn ja, verlangt er schrittweise immer mehr. …

3.. Und was kann man tun, wenn man darauf hereingefallen ist?

a) Wenn Sie noch nicht bezahlt haben, dann lassen Sie die Finger davon – oder geben Sie das ganze vorab einem Anwalt zum Durchchecken. Sollte nicht allzu viel kosten.

b) Und wenn Sie schon gezahlt haben: Wo das Geld derzeit ist, wissen Sie in der Regel nicht. Vielleicht noch auf dem Konto, auf das Sie überwiesen haben. Vielleicht hat es der Betrüger aber auch längst abgehoben und weiter verschoben. Sie werden von der Bank keine Auskunft erhalten.

c) Insoweit sind Sie jetzt auf die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft angewiesen. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden können mit den zB amerikanischen Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, und diese können dann versuchen, über die Internet- und/oder Bankverbindung den Urheber des Betruges zu ermitteln. Also am besten zusammen mit einem Anwalt Strafanzeige erstatten. (Achtung: Gilt nicht, wenn Sie sich selber schon strafbar gemacht haben. Dann besser vorher Anwalt fragen.)

d) Am Ende des Ermittlungsverfahrens können Sie bzw. Ihr Anwalt bei der Staatsanwaltschaft in Deutschland Akteneinsicht beantragen. In der Akte steht dann alles drin, was die Staatsanwaltschaft herausgefunden hat.

e) Je nachdem, was die Staatsanwaltschaft herausgefunden hat, können Sie versuchen, Ihr Geld zurückzuholen. Wenn der Täter in Deutschland sitzt und die Staatsanwaltschaft dessen Personalien herausgefunden hat, bestehen vielleicht Erfolgschancen. Bei einem Täter in den USA ist es ebenfalls möglich, aber schwieriger. Befindet sich der Täter dagegen irgendwo in Afrika oder sonst wo, dann kann ich Ihnen keine großen Hoffnungen machen, dass Sie Ihr Geld wiedersehen.

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

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Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13

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