Freitag, 29. März 2024

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Konflikte besser lösen – Wie geht das?

Konflikte besser lösen!“ – So titelt heute eine Münchner Boulevardzeitung.

Also mich interessiert das. Haben wir als Anwälte es doch tagtäglich mit Konflikten zu tun. In der Regel versuchen wir, diese Konflikte dadurch zu lösen, dass wir die einschlägigen Gesetze anwenden. Wir fragen uns also: Wer hat Recht?

Genau genommen ist die objektive Klärung der Rechtslage nicht unser Hauptanliegen bzw. das Hauptanliegen unserer Mandanten, sondern unser Ziel ist es, aus einem – zumeist wirtschaftlichen – Konflikt das Beste für unseren Mandanten heraus zu holen; denn dafür werden wir ja schließlich beauftragt und bezahlt.

„Konflikte besser lösen“ geht dagegen von einer anderen Grundsituation aus, nämlich von Konflikten in privaten Beziehungen. Da ist die Absicht der einen Seite eher nicht, die andere „über den Tisch zu ziehen“, sondern idealerweise wollen beide Parteien (künftig wieder) friedlich und glücklich zusammen leben.

Trotzdem: Sind die Tipps zum besseren Streiten, die in dem Zeitungsartikel vermittelt werden, sinnvoll und richtig, und vor allem: Kann man diese Tipps auch für den Alltag eines Wirtschaftsanwalts nutzbar machen? Sehen wir uns die Ratschläge der Mediatorin doch einmal etwas genauer an:

1. Konflikte frühzeitig ansprechen

a) Wenn man feststellt, dass ein Konflikt besteht, dann sollte man möglichst frühzeitig das klärende Gespräch suchen und nicht erst warten, bis sich zu viel Ärger und Unmut über den anderen aufgestaut hat. So der Ratschlag der Expertin.

b) Übertragen auf den wirtschaftsrechtlichen Bereich bedeutet das: Wenn Sie feststellen, dass Ihr Geschäftspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht richtig nachkommt, dann sprechen Sie das frühzeitig an. Warten Sie nicht ab, bis die Situation für Sie gänzlich unerträglich wird.

Mängel und Fehler verschwinden in aller Regel nicht von selbst, sondern haben eher die Tendenz, sich zu verschlimmern. Aus einer Fristüberschreitung um ein paar Tage wird dann schnell eine Fristüberschreitung um ein paar Wochen, aus „großzügig“ abgerechneten Spesen wird, wenn man nicht frühzeitig das Thema anspricht, bald Spesenbetrug.

Hier ist es angezeigt, rechtzeitig einzuschreiten. Im arbeitsrechtlichen Bereich würde auf ein klärendes Gespräch zunächst eine Ermahnung und später dann eine Abmahnung folgen. Wenn man aus einer Pflichtverletzung die Konsequenz der verhaltensbedingten Kündigung ziehen will, ist eine vorangegangene Abmahnung sogar in aller Regel zwingende Voraussetzung.

2. Streitgespräch gut vorbereiten

a) Wenn ein Gespräch erfolgreich sein soll, dann sollten auch die Rahmenbedingungen stimmen. Zwischen Tür und Angel lassen sich in der Regel keine Konflikte lösen, sondern für ein solches Gespräch sollte man sich Zeit nehmen, und zwar die richtige Zeit. Wer übermüdet ist und Kopfschmerzen hat, verhandelt nicht gern und häufig auch nicht gut.

b) Das kennt man auch aus geschäftlichen Besprechungen. Zumindest von früher, als solche Besprechungen tatsächlich noch stattgefunden haben. Der Besprechungsraum ist häufig der größte und hellste Raum in einer Anwaltskanzlei. Auch beim Catering lassen sich zumal größere Kanzleien nicht lumpen. Selten bekommt man so leckere Lachshäppchen serviert wie von seinem härtesten Verhandlungsgegner!

Wer sich wohl fühlt, ist häufiger zu Zugeständnissen bereit. Eine angenehme Atmosphäre fördert den Geschäftsabschluss bzw. in unserem Bereich die gütliche Einigung.

3. Streitgespräch positiv einleiten

a) Das klingt jetzt schon fast banal, aber die Expertin empfiehlt uns, ein Gespräch erst einmal damit zu beginnen, dass man den anderen fragt, wie es ihm gerade geht.

b) Also dazu braucht man, glaube ich, nicht allzu viel zu sagen. Dass man auch im juristischen oder wirtschaftlichen Bereich seinem Gesprächspartner nicht als Einleitung gleich die schwersten Vorwürfe an den Kopf knallt, dürfte eine Selbsverständlichkeit sein. Selbst vor Gericht habe ich es schon häufig erlebt, dass man dann, wenn man zu einem auswärtigen Termin anreist, vom Gericht oder dem Gegner zuerst einmal gefragt wird, wie der Flug war – also damals, als man noch fliegen durfte.

Warum den gegnerischen Anwalt nicht zur Einstimmung dafür loben, wie gut und aktuell man seine Website findet? Auch Parteien, die sich in einem Konflikt befinden und dabei gegensätzliche Positionen einnehmen, haben in aller Regel gemeinsame Anknüpfungspunkte. Zum Beispiel die Coronakrise, unter der alle leiden. Oder den Fußballverein, den beide gut finden. Ein positiver Einstieg in das Streitgespräch stellt die richtigen Weichen und wirkt manchmal Wunder.

4. In dem Streitgespräch die eigene, subjektive Sichtweise vermitteln

a) Das ist jetzt ein sehr wichtiger Punkt: Im privaten Konfliktgespräch sollte man die Dinge aus der eigenen Perspektive schildern, also sagen, was man selber am anderen (oder an einer bestimmten Situation) nicht gut findet, wie man selber eine Situation wahrnimmt usw.

Dahinter steckt folgendes: Man sollte sich in einem privaten Streitgespräch nicht zum Richter aufschwingen, der dem anderen erklärt, was objektiv richtig ist und wie die Welt funktioniert. Eine solche Rolle einzunehmen, ist anmaßend, rechthaberisch.

b) Juristische Auseinandersetzungen laufen aber meistens genau so ab, dass jeder für sich in Anspruch nimmt, Recht zu haben, die Dinge objektiv richtig zu sehen. Es kommt unter Juristen eher selten vor, dass man dem anderen ohne Not Recht gibt und eigene Fehler einräumt.

Die Erfahrung lehrt nämlich: Von einem Zugeständnis, welches man einmal gemacht hat, kommt man später nicht mehr weg, und ob der andere das Zugeständnis dann tatsächlich mit einem eigenen Zugeständnis honoriert, ist höchst zweifelhaft. Ein Anerkenntnis ist ein Anerkenntnis, ein Geständnis ist ein Geständnis. Beides führt häufig dazu, dass man die rechtliche Auseinandersetzung verliert und vor Gericht verurteilt wird.

In diesem Punkt sehe ich also einen großen Unterschied zwischen privaten Streitgesprächen in partnerschaftlichen Beziehungen auf der einen Seite und rechtlichen, juristischen Auseinandersetzungen auf der anderen Seite: Juristen geben nichts zu. Juristen bezeichnen ihre Rechtsansichten nicht als subjektive Meinungen, sondern „verkaufen“ diese gern als die objektive, von Recht und Gesetz gestützte und untermauerte Wahrheit. Juristen sind quasi von Berufs wegen Rechthaber. Sie suchen die Fehler und die Schuld beim anderen.

Vielleicht wäre es manchmal hilfreich, etwas weniger rechthaberisch aufzutreten, vielleicht aber auch nicht. Denn zu einem versöhnlichen Ende führt eine „selbstkritischere“ Haltung nur dann, wenn sich auch die andere Seite darauf einlässt. Ansonsten wird derjenige, der eigene Schwächen offenbart, im wirtschaftlichen Kontext schnell zum Verlierer.

5. Im Streitgespräch auf den anderen eingehen

a) Nicht über den anderen sprechen, sondern mit ihm, heißt es in dem Zeitungsartikel. Man sollte nicht spekulieren, was der andere wohl denkt und im Schilde führt, sondern ihn nach seinen wirklichen Interessen fragen und auf seine Anliegen eingehen.

Das ist ja dann auch ein Kernelement der Mediation, dass man versucht, die hinter den Positionen stehenden wahren Interessen zu erforschen. Worum geht es dem anderen eigentlich? Was ist ihm wichtig, worauf legt er Wert?

b) Meines Erachtens ist das ein sehr richtiger und wichtiger Ansatz bei privaten Konflikten, der für rechtliche Auseinandersetzungen aber nur bedingt tauglich ist. Eine solche Herangehensweise setzt nämlich voraus, dass beide Seiten bereit sind, ihre wahren Interessen und Motive aufzudecken. Mit anderen Worten: Um offen und ehrlich mit dem anderen reden zu können, muss man ihm eine gehörige Portion Vertrauen entgegenbringen und auch entgegenbringen können. Das ist im wirtschaftlichen und juristischen Kontext häufig nicht der Fall, sondern da ist eben ein „gesundes Maß an Misstrauen“ durchaus angebracht.

Juristische Verhandlungsstrategien bauen ja häufig sogar darauf auf, dass man die eigenen Ziele und Absichten nicht offenbart, um dem Gegner nicht die Möglichkeit zu geben, diese zu durchkreuzen. In diesem Sinne ist eine juristische Auseinandersetzung vergleichbar mit einem Schachspiel. Ein guter Schachspieler wird dem anderen seine Strategie und Taktik nicht offen legen, sondern eher verbergen; um dann, wenn man das so ausdrücken will, aus dem Hinterhalt anzugreifen und den anderen zu überraschen.

Sie merken, wir sind hier schon fast in einer Terminologie der Kriegsführung. Aber manchmal kann man schon auch bei juristischen Auseinandersetzungen den Eindruck haben, dass es dem anderen primär darum geht, seinen Gegner zu bezwingen. Wenn Sie es mit so einem Kontrahenten zu tun haben, dann wäre es naiv, gleich zu Beginn des Gesprächs die eigenen Interessen offen auf den Tisch legen. Also da muss man sich vorher schon ein genaueres Bild von seinem Gegner machen, bevor man sich auf eine solche offene Verhandlungsführung einlässt.

6. Beim Streitgespräch dem anderen aufmerksam zuhören

a) Für die Expertin unseres einleitend genannten Zeitungsartikels sind offenes Zuhören und Verstehenwollen der Schlüssel zum Beilegen von Konflikten. Ein echtes Interesse am Gesprächspartner ist die beste Voraussetzung dafür, zu einer Einigung zu finden.

b) Das wiederum würde ich nun auch für Gespräche, Verhandlungen und sogar gerichtliche Auseinandersetzungen bestätigen wollen. Es ist immer von Vorteil, wenn man sein Gegenüber versteht, seine Sichtweise und Argumente und auch die dem zugrunde liegenden Interessen kennt. Wer zuhört, lernt und erfährt mehr als derjenige, der redet.

Nur darf man eben in der juristischen Auseinandersetzung an diesem Punkt nicht stehen bleiben. Denn es geht ja letztendlich darum, den anderen oder aber das Gericht von der eigenen Sichtweise zu überzeugen. Und das erreicht man nicht nur mit zuhören, sondern da muss man dann an irgend einem Punkt schon auch die Initiative ergreifen und die eigene Position notfalls auch offensiv vertreten.

Haben Sie diese Schirach-Verfilmung gesehen, in der der Anwalt den Polizeibeamten, der den Angeklagten gefoltert hat, als Zeugen vor Gericht befragt? Dieser Anwalt hört lange und geduldig, ja schon fast verständnisvoll zu, wie der Zeuge seine Überlegungen rechtfertigt, die ihn dazu veranlasst haben, den Angeklagten einem sog. Waterboarding zu unterziehen. Aber damit ist die Vernehmung dann nicht beendet, sondern das Hauptanliegen dieses Strafverteidigers ist natürlich, dem Gericht und den anderen Beteiligten seine eigene Überzeugung zu vermitteln, die völlig konträr ist zu der Haltung des Zeugen. Folter ist kein geeignetes Instrument der Vernehmung, unter keinen Umständen. Und das macht dieser Anwalt dann auch sehr deutlich klar, als er die Staatsanwältin, die ihm ins Wort fällt, mit fester Stimme anherrscht: Dies hier ist meine Vernehmung des Zeugen, jetzt stelle ich meine Fragen und Sie schweigen!

Zumindest im juristischen Kontext ist es manchmal unabdingbar, für die eigenen Ansichten und Überzeugungen auch hartnäckig und energisch einzutreten. Nicht in Form von Wutausbrüchen, groben Schimpfwörtern und Herabsetzungen. Da gebe ich der Autorin des Zeitungsartikels natürlich Recht. Das sind keine geeigneten Mittel der Auseinandersetzung. Aber manchmal muss man seinen eigenen Standpunkt schon auch energisch vertreten, um den Erwartungen gerecht zu werden, die der Mandant in seinen Anwalt setzt.

7. Fazit

a) Konflikte besser lösen, indem man sie frühzeitig anspricht, indem man gut vorbereitete, offene Gespräche in angenehmer Atmosphäre führt und indem man dem anderen zuhört und versucht, dessen Sichtweise zu verstehen – das ist sicher richtig. Da hat die Mediatorin absolut recht.

b) Zwei Ergänzungen erscheinen mir aber notwendig, wenn man diesen Ansatz zur Konfliktbewältigung auf juristische Auseinandersetzungen übertragen will:

– Zuviel Offenheit und Subjektivität vertragen sich schlecht mit der Aufgabe und Funktion eines Anwalts, der wachsam die Rechte seines Mandanten auf der Grundlage der (objektiven) Rechtsordnung vertreten soll.

– Und vor allem: Man darf die eigenen Überzeugungen und Rechtspositionen nicht aufgeben im Interesse einer oberflächlichen Harmonie, sondern man muss schon auch zu dem stehen, was man für richtig und gerecht hält.

Wenn ich es mir genau überlege, gilt das meines Erachtens auch für private Konflikte. Auch dort gibt es Grenzen des Entgegenkommens, auch im privaten Bereich kann man nicht mit jedem Menschen ständig in Harmonie leben. Nicht jeder Konflikt lässt sich einvernehmlich lösen, leider.

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt
Wirtschaftsmediator (IHK)

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
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