Dauerbrenner: Die Haftung des Logistikdienstleisters
Logistik ist, zumal für den Laien, ein schillernder Begriff. Man liest ihn zwar häufiger (zB amazon logistics), aber was er konkret bedeutet, bleibt für viele
Startseite » Aktuelles » Logistikrecht
Logistik ist, zumal für den Laien, ein schillernder Begriff. Man liest ihn zwar häufiger (zB amazon logistics), aber was er konkret bedeutet, bleibt für viele
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die bloße Lagerung von markenrechtsverletzenden Waren noch keine eigene Markenrechtsverletzung darstellt (Gerichtshof der Europäischen Union, Pressemitteilung Nr. 39/20 vom
Ausgangssituation Logistikverträge sind in aller Regel langfristige Verträge, die für eine Laufzeit von mehreren Jahren abgeschlossen werden. Die Interessenlage des Auftraggebers geht dabei häufig dahin,
Der Logistikvertrag als solcher ist gesetzlich nicht geregelt. Weder im BGB noch im HGB findet sich ein Abschnitt über den Logistikvertrag. Logistikverträge sind vielmehr sogenannte
Die sachgerechte Gestaltung von Logistikverträgen ist ein komplexes Unterfangen. In gewissen Grenzen kann dabei auf (häufig eigene) Vertragsmuster zurückgegriffen werden. Trotzdem ist jeder Vertrag individuell
DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law
Leopoldstraße 51
80802 München
Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13
© Copyright 2024 Dr. Wolfgang Gottwald, Rechtsanwalt - Attorney at Law, Leopoldstraße 51, 80802 München | Tel.: 089/383 293-10