Donnerstag, 28. März 2024

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Urheber- und Medienrecht einschließlich Presserecht

Rechtsanwalt Dr. Gottwald  berät bei allen Fragen im Zusammenhang mit Presse, Film und Musik. Gerne unterstützen wir Sie rechtlich bei der Realisierung eines Filmprojektes (Vertragsgestaltung, Rechteprüfung, Verwertung usw.), sei es im Bereich Fiktion oder Dokumentarfilm.

Für Social Media (YouTube, Instagram, Tik Tok) und die damit zusammenhängenden Rechtsfragen interessieren wir uns natürlich auch. Wir vertreten sowohl die Interessen von Influencern als auch von werbetreibenden Unternehmen und Marketingagenturen.

Auch bei ehrverletzender Berichterstattung in den Medien (Zeitung, Fernsehen) können Sie sich wegen Ihrer Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf oder Geldentschädigung gern an uns wenden.

Und selbstverständlich helfen wir Ihnen auch, wenn es darum geht, eine Abmahnung wegen Filesharing abzuwenden. Häufig lässt sich hier bei Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung doch etwas erreichen (zum Beispiel keine Störerhaftung, modifizierte Unterlassungserklärung und deutliche Reduzierung der Abmahnkosten).

Der Bereich Film und Musik ist bei uns noch relativ jung. Herr Dr. Gottwald hat im Jahr 2013 den Lehrgang zum Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht erfolgreich abgeschlossen. Diesen Rechtsgebieten gilt unser besonderes Interesse.

Gern unterstützen wir auch junge Künstler beim Aufbau ihrer Karriere durch die sachgerechte Absicherung ihrer rechtlichen Position gegenüber Verlagen, Labels, Agenturen und Verwertungsgesellschaften. Wir wollen in diesem Bereich mit Ihnen wachsen und sind daher auch bereit, bei der Vergütungsgestaltung auf Ihre jeweilige Situation Rücksicht zu nehmen.

Weitere Informationen finden Sie unter aktuelles Urheber- und Medienrecht.

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

Leopoldstraße 51
80802 München

Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13

w.gottwald@kanzlei-dr-gottwald.de