Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzverfahren
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt Herr Dr. Gottwald über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und ist mit allen einschlägigen Problemen bestens vertraut.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt bei Kündigungen und Kündigungsschutzverfahren sowie dem, was damit zusammenhängt, nämlich Aufhebungsverträge, Abfindungsverhandlungen, Freistellungen, Arbeitszeugnis, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld usw.
Arbeitgebermandanten beraten wir bei der Gestaltung von Betriebsübergängen (Problematik des § 613 a BGB) und bei Outsourcing-Projekten.
Weitere Schwerpunkte sind: Mobbing, Abmahnung, Teilzeit und Befristungen, Mutterschutz und Elternzeit, Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung, Krankheit und Urlaub sowie Arbeitszeit und Überstunden.
Aufgrund seiner weiteren Qualifikation als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist Herr Dr. Gottwald auch Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um Rechtsfragen im Zusammenhang mit Geschäftsführern geht, wie beispielweise die Ausgestaltung von Geschäftsführerdienstverträgen, Ernennung und Abberufung / Kündigung von Geschäftsführern, Streitigkeiten zwischen dem Geschäftsführer und der Gesellschafterversammlung oder Fragen zum Umfang und zur Ausgestaltung eines eventuellen Wettbewerbsverbotes.
Auch bei betriebsverfassungsrechtlichen Problemen können Sie sich gern an uns wenden. Wir unterstützen sowohl den Arbeitgeber als auch den Betriebsrat bei der Ausformulierung von Betriebsvereinbarungen und bei Fragen der betrieblichen Mitbestimmung (z. B. Mitbestimmung bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen oder im Rahmen von § 87 BetrVG).
Weitere Informationen finden Sie unter aktuelles Arbeitsrecht.