Mediation
Es gibt Konflikte, die sich durch eine streitige Auseinandersetzung nicht wirklich lösen lassen, sondern bei denen ein Gerichtsverfahren „alles nur noch schlimmer macht“. Das gilt besonders dann, wenn die Konfliktparteien auch nach dem Richterspruch noch miteinander auskommen wollen oder müssen.
Typische Beispiele für solche Konflikte sind: Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern einer GmbH, Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern eines auf mehrere Jahre ausgelegten Dienstleistungsvertrages, aber auch arbeitsrechtliche Konflikte innerhalb eines Unternehmens, z.B. zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat oder zwischen einzelnen Abteilungsleitern.
In solchen Fällen bietet sich eine Mediation (Wirtschaftsmediation) an.
Mediation ist ein Verfahren, an dem die Konfliktparteien freiwillig teilnehmen. Unter Anleitung eines neutralen, „allparteilichen“ Mediators suchen sie eigenverantwortlich, vertraulich und ergebnisoffen nach einer Konfliktlösung, die den Interessen beider bzw. aller Parteien möglichst optimal gerecht wird. Es geht also darum, auf kreative Weise eine Lösung zu finden, bei der beide Seiten als Gewinner aus dem Konflikt hervorgehen.
Herr Dr. Gottwald hat in den Jahren 2012 und 2013, neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, eine Ausbildung zum Wirtschaftsmediator absolviert und diese im März 2013 mit einem IHK-Zertifikat abgeschlossen.
Vor dem Hintergrund seiner langjährigen Erfahrung als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, bzw. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht weiß er, wie die Alternative, nämlich die gerichtliche Auseinandersetzung, aussieht und kann daher gut beurteilen, in welchen Fällen und Konstellationen sich eine Mediation als die bessere Option anbietet oder von den Parteien zumindest versucht werden sollte.