Rechtsgebiete
Die Kanzlei Dr. Gottwald leistet kompetente Rechtsberatung auf allen Gebieten des privaten Wirtschaftsrechts.
Arbeitsrecht, insbesondere Kündigungsschutzverfahren
Neben der Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen beraten und vertreten wir unsere Mandanten bei Umstrukturierungen, Kündigungen, Aufhebungsverträgen und einer Vielzahl weiterer arbeitsrechtlicher Fragestellungen, wie z.B. Teilzeit und Befristungen, Mutterschutz und Elternzeit, Wettbewerbsverboten und Karenzentschädigung, Krankheit und Urlaub, Arbeitszeit und Überstunden sowie bei betriebsverfassungsrechtlichen Problemen und Streitigkeiten. Ein Schwerpunkt in diesem Bereich ist die Gestaltung und Durchsetzung von Outsourcing-Projekten (Problematik des § 613 a BGB / Betriebsübergang) sowie die Vertretung in Kündigungsschutzprozessen.
Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht
Wir beraten bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften (z.B. GbR oder GmbH), entwerfen die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern und wirken mit bei Unternehmenskäufen (share deal, asset deal) oder Praxisübertragungen. Im Bedarfsfalle ziehen wir externe Berater, z. B. auf dem Gebiet des Steuerrechts, hinzu. Desweiteren unterstützen wir unsere Mandanten bei der Gründung von Tochtergesellschaften und joint ventures. In diesem Zusammenhang übernehmen wir auch die Vertragsgestaltung zwischen der Muttergesellschaft und der neu gegründeten Tochtergesellschaft (zum Beispiel Gesellschaftervereinbarungen, Managementverträge, Vertriebsverträge usw.).
Handelsrecht, insbesondere Logistikbereich
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Logistikbereich. Hier begleiten wir unsere Mandanten im Ausschreibungsverfahren, entwerfen und überprüfen Lagerbewirtschaftungsverträge, wirken mit bei der rechtlichen Gestaltung von Logistikaufgaben (insbesondere dem Outsourcing) und beim Einsatz von Subunternehmern. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandanten auf dem Gebiet des Handelvertreter- und Vertragshändlerrechts, im Firmenrecht und bei allen Arten von Handelsgeschäften.
Urheberrecht und Medienrecht einschließlich Presserecht
Großes Interesse bringen wir den Bereichen Filmrecht und Musikrecht entgegen. Gern beraten und vertreten wir Sie bei der Realisierung eines Filmprojektes (Vertragsgestaltung, Rechteprüfung, Verwertung usw.), sei es im Bereich Fiktion oder Dokumentarfilm.
Auch bei ehrverletzender Berichterstattung in den Medien (Zeitung, Fernsehen) können Sie sich wegen Ihrer Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf oder Geldentschädigung gern an uns wenden.
Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung
Für unsere Mandanten entwerfen, überprüfen und verhandeln wir Verträge aller Art, insbesondere Logistikverträge, gewerbliche Mietverträge, Arbeits- und Vertriebsverträge, Grundstückskaufverträge, Unternehmens- und Praxisübertragungsverträge, aber auch Geheimhaltungsvereinbarungen, Bürgschaften, Factoring- und Forfaitierungsverträge, Absichtserklärungen (Letter of Intent), Kündigungsschreiben oder Abmahnungen. Außerdem gestalten und aktualisieren wir Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Unser Ziel ist es dabei, die Verträge und Klauselwerke so zu gestalten, dass sie klar und verständlich sind und künftige Rechtsstreitigkeiten nach Möglichkeit vermeiden. Dies erfordert juristischen Sachverstand, praktische Erfahrung und ein gewisses „Formulierungsgeschick“; denn am Ende hilft nur ein solcher Vertrag, den der Vertragspartner auch unterschreibt.