Freitag, 26. April 2024

Previous slide
Next slide

Konflikt als Beruf

Ich frage mich manchmal, wie der Beruf des Arztes eigentlich „Spaß“ machen kann. Immer umgeben von Krankheit und Kranken, Leiden und Schmerzen, und nicht selten sogar vom Tod.

Dabei arbeiten wir Anwälte ja auch nicht gerade in einer „Blase der Glückseligkeit“, sondern haben es ständig mit Konflikten zu tun. Schauen wir uns das doch einmal etwas genauer an.

1. Der Konflikt des Mandanten

a) Zum Anwalt kommen die Leute nicht, um eine „gute Zeit“ zu haben. Wir sind keine Entertainer, sondern uns suchen Mandanten dann auf, wenn sie rechtlche Probleme, einen Rechtstreit oder eben einen rechtlichen Konflikt mit jemandem haben. Konflikte sind, vergleichbar einer Wurzelbehandlung beim Zahnarzt, belastend und gehen an die Nerven. Besonders dann, wenn Sie es – wie ich gerade – mit einem Gegner zu tun haben, der Nötigung und Betrug für legitime Verhandlungstaktiken hält. …

Aber auch abgesehen von solchen Extremfällen zeigt sich der Mensch in Konfliktsituationen häufig nicht von seiner besten Seite. Ich habe einmal einen guten Freund anwaltlich vertreten. Der Mensch, den ich privat als vernünftig, ausgeglichen und kompromissbereit kannte, erwies sich in seinem Rechtstreit als ausgesprochen rechthaberisch, stur und teilweise sogar aggressiv.

b) Man kennt das aber auch, wenn man selber einmal von einer behördlichen Maßnahme betroffen ist. Ein Bußgeldbescheid wegen Zuparken einer Einfahrt. Aber da wäre der doch noch leicht rausgekommen. Oder wegen eines zu geringen Sicherheitsabstands auf der Autobahn. Hallo, das war die ÜBERHOLSPUR, und der fuhr dort 10 km/h LANGSAMER als die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Und wenn der auf meine Lichthupe nicht reagiert, ja was soll man denn da sonst machen? …

Es hat schon seinen Sinn, dass man sich als Anwalt in eigener Sache nicht selber vertreten sollte. Dem Mandanten sagt man immer ganz vernünftig, dass er sich bei seinem Sachvortrag auf das rechtlich Relevante beschränken und die Emotionen besser weglassen soll. Und selber macht man in eigener Sache doch genau den gleichen Fehler. Da muss der Richter unbedingt noch diesen und jenen Teilaspekt kennen, um das „gemeine Verhalten“ der Gegenseite besser einschätzen zu können.

c) Und in diesen Konflikt des Mandanten mit seinem Gegner wird der Anwalt mit hineingezogen. Für den Gegner sind Sie in aller Regel (auch) der Böse. Ich hab das einmal bei einem Ortstermin in einer Mietsache erlebt. Da wollte mir der Mieter, den ich nie zuvor gesehen hatte, bei der Begrüßung gar nicht die Hand geben, weil er mich automatisch mit meinem Mandanten, also dem ihm so verhassten Vermieter, gleichgesetzt hat. Wenn der Prozessgegener böse ist, dann muss es sein Anwalt auch sein; so die Denkweise. Dabei hatte ich nichts gegen den Mann persönlich, sondern es war lediglich meine anwaltliche Aufgabe, die Interessen meines Mandanten zu vertreten.

d) Der Anwalt ist also gewissermaßen – infolge seiner Funktion als Parteivertreter – häufig auch das Feindbild der anderen Partei. Damit muss man sich abfinden. Der Anwaltsberuf ist nichts für (übermäßig) Harmoniebedürftige.

2. Der Konflikt mit dem Mandanten

Die Zufriedenheit mit dem Beruf steht und fällt mit den Leuten, mit denen man es täglich zu tun hat. Das sind für einen Anwalt nun einmal seine Mandanten.

Selbst die Arbeit in einem relativ trockenen Rechtsgebiet kann durchaus Spaß machen, wenn man sich mit seinen Mandanten gut versteht und gemeinsam juristische Herausforderungen bewältigt. Umgekehrt kann die spannendste Materie zur Tortur werden, wenn man es dort nur mit „eingebildeten Idioten“ zu tun hat.

Grund genug, einmal eine kleine Typologie der (schwierigen) Mandanten vorzunehmen. Da muss man als Anwalt natürlich vorsichtig sein, dass sich kein tatsächlicher Mandant angesprochen und „auf den Schlips getreten“ fühlt. Daher höchst vorsorglich: Dies ist eine Typologisierung, gewissermaßen eine Karikatur. Ähnlichkeiten mit lebenden oder bereits verstorbenen Mandanten sind rein zufällig und nicht beabsichtigt.

a) Der Boss

Es gibt den Typ Mandant, der alles selber bestimmen will. Der sich und seiner Umwelt und eben auch „seinem“ Anwalt sagt, „wo es lang geht“. Strategie und Taktik will „der Boss“ selber vorgeben und bestimmen. Ebenso den Ton, in dem der Anwalt mit der Gegenseite und dem Gericht korrespondiert.

Ich frage mich manchmal, wie sich wohl die Anwälte von Donald Trump fühlen mögen. Ein mächtiger, cholerischer und kompromissloser Mandant, der „bedingungslose Gefolgschaft“ erwartet, ob er nun im Recht ist oder nicht. Sein früherer Anwalt, Michael Cohen, hat für ihn gelogen und das Gesetz gebrochen. Dafür wurde er später zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. War das nun Gier, eigene Schwäche oder ein völlig falsches Verständnis vom Mandatsverhältnis?

Hier ist in jedem Fall Vorsicht geboten. Der Anwalt ist nicht der Handlanger des Mandanten. Was der Anwalt unter seinem Briefkopf schreibt und am Ende unterschreibt, muss er selbst verantworten. Und deshalb kann ihm der Mandant  auch nicht vorschreiben, was ein Anwalt zu schreiben hat und wie er es zu schreiben hat. Da müssen sich Anwalt und Mandant schon einig sein. Sonst ist das Mandat beendet.

b) Der Besserwisser

Wer kennt ihn nicht, den Mandanten, der glaubt, nach kurzer Internetrecherche mehr von Jura zu verstehen als der Anwalt, der dieses Fach viele Jahre studiert hat? Oder besser und treffender formulieren zu können? …

Hier muss man differenzieren: Den Sachverhalt und womöglich auch seine Branche kennt der Mandant häufig tatsächlich besser als der Anwalt. Da kann es also nicht schaden, wenn man als Anwalt erst mal zuhört.

Aber ein „Das machen wir in unserer Branche immer so“ heißt noch lange nicht, dass es auch rechtmäßig ist. Und von allgemeinen rechtlichen Grundsätzen hat der Mandant häufig herzlich wenig Ahnung. Schadensersatz setzt Kausalität voraus? Ja was ist das jetzt genau? Der andere hat doch den Fehler gemacht. … Reicht aber nicht für einen Anspruch. Da muss man als Anwalt dann schon auch einmal deutlich machen, dass angelesenes Google-Wissen kein Jurastudium ersetzen kann.

Andererseits ist auch eine gewisse Nachsicht angezeigt. Kennt man ja auch von sich selber. Schnell mal was im Internet recherchiert und schon hält man sich für kompetenter als der Facharzt. Gerade wir Juristen neigen ja durchaus zu dem (Irr)Glauben, die Dinge besser zu verstehen als so mancher medizinische oder sonstige Fachmann. …

c) Der Schuldlose

Es gibt Mandanten, die geben für die rechtliche Misere, in der sie sich befinden, immer den anderen die Schuld. Gern auch dem eigenen Anwalt. Dabei kann der Anwalt für die Kündigung, die der Mandant erhalten hat, genauso wenig wie der Arzt für die Krankheit seines Patienten.

Vom Verkäufer auf ebay betrogen worden? Da muss mir jetzt aber sofort ein Anwalt helfen. Kostenlos natürlich, bzw. die Kosten soll dann halt der Gegner tragen.

Oder diese völlig überzogenen Corona-Schutzmaßnahmen. Muss ich mich daran halten? Was kann ich dagegen tun? Der Anwalt soll die Stadt, den Freistaat Bayern oder gleich die Bundesregierung verklagen. …

Aber der Anwalt ist keine kostenlose staatliche Rechtsberatungsstelle. Und es ist auch nicht die Schuld des Anwalts, wenn die Rechtschutzversicherung des Mandanten den Fall nicht abdeckt. Weil eine präventive Rechtsberatung eben noch keinen Rechtschutzfall darstellt. Oder weil vertragsrechtliche Streitigkeiten nicht vom Versicherungsschutz umfasst sind. Oder weil der Fall nicht in den Zeitraum fällt, für den Versicherungsschutz besteht beziehungsweise bestand.

Der Anwalt ist Dienstleister, ja. Aber eine Dienstleistung kostet Geld, und Kostenschuldner des Anwalts ist der Mandant, nicht der Gegner. Gegen den hat der Mandant ggf. einen Kostenerstattungsanspruch. Aber den muss man auch erst einmal durchsetzen. Das wäre eine weitere kostenpflichtige Diensleistung.

Der Anwalt ist für das seinem Mandanten widerfahrene Unrecht nicht verantwortlich, und er ist auch nicht verpflichtet, ihn mit kostenlosem Rechtsrat zu unterstützen.

d) Der Trickser und Täuscher

Manche Mandanten scheinen zu glauben, dass sie ihr Anwalt dann am effektivsten vertritt, wenn sie ihm nur die halbe Wahrheit sagen. Also nur das, was für den Mandanten spricht. Und von den Leichen, die der Mandant im Keller hat, muss der Anwalt ja nichts wissen.

Aber das ist Unsinn. Der Anwalt kann seinen Mandanten nur dann effektiv vertreten, wenn er alle Aspekte des Falles kennt. Nichts ist schlimmer, als wenn der Anwalt erst im Gerichtstermin von der Gegenseite erfährt, was alles Negatives gegen seinen Mandanten vorliegt.

Besonders augenfällig ist das, wenn es um einen möglichen Vergleich geht. Um seinen Mandanten hier sachgerecht beraten zu können, muss der Anwalt die Risiken des Falles einschätzen. Das kann er aber nur, wenn ihm der Mandant auch die negativen Seiten des Falles mitteilt, also die möglichen Fehler, die der Mandant im Vorfeld der rechtlichen Auseinandersetzung gemacht hat.

In die selbe Kategorie fallen auch Mandanten, die es bewusst darauf anlegen, ihren Anwalt zu instrumentalisieren. Die also versuchen, mit Hilfe des Anwalts Ansprüche durchzusetzen, die ihnen nicht zustehen; oder gegnerische Ansprüche abzuwehren, die eigentlich begründet sind. Aber: Dem Anwalt zu diesem Zweck bewusst Informationen vorzuenthalten, ist nicht in Ordnung. Im schlimmsten Fall kann es sogar Prozessbetrug sein.

Ein Mandatsverhältnis, welches auf Lügen und Unwahrheiten aufgebaut ist, kann kein gutes Mandatsverhältnis sein. In aller Regel führt es auch für den Mandanten nicht zu dem von ihm angestrebten Erfolg, sondern kann sowohl den Mandanten als auch den Anwalt in erhebliche Schwierigkeiten bringen.

3. Der Konflikt mit Kollegen

a) Unter Abiturienten zirkuliert angeblich das Gerücht, dass der „AL-Faktor“ bei Jurastudenten höher sein soll als in anderen Studiengängen. Also ich hoffe einmal, dass das nicht stimmt.

Sind Anwälte rechthaberischer, eingebildeter, aggressiver usw. als andere Menschen? Es wäre ja eigentlich nicht verwunderlich. Immerhin geht unsere Ausbildung und Aufgabe dahin, Rechtsprobleme besser zu verstehen, und besser zu wissen als andere, wie man sich in einer konkreten Situation zu verhalten hat.

Der Mandant erwartet vom Anwalt Rat und – manchmal auch – Führung. Was soll ich jetzt tun? Wie soll ich mich angesichts der Kündigung verhalten? Wie reagieren wir auf den Vorwurf der Vertragsverletzung? Wie setzen wir unseren Schadensersatzanspruch durch? Das will der Mandant vom Anwalt wissen, dafür bezahlt er ihn. Ein „Weiß auch nicht“ ist da sicher keine geeignete Antwort.

Keine Schwäche zeigen. Mandant und Gegner vor Augen führen, dass man besser ist, mehr weiß, sich durchsetzen kann. Das sind im Allgemeinen keine Eigenschaften, die jemanden besonders sympathisch machen. Aber es ist häufig Teil der anwaltlichen Aufgabe.

b) Umgekehrt sollte man gerade als Anwalt wissen, dass die rechtliche Auseinandersetzung zum Beruf dazugehört. Der gegnerische Anwalt macht auch nur seinen Job. Das sollte man ihm nicht vorwerfen. Oder, wie es der (künftige) US-Präsident Biden kürzlich im Hinblick auf politische Gegner ausgedrückt hat: Wir sind zwar Gegner, aber keine Feinde.

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

Leopoldstraße 51
80802 München

Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13

w.gottwald@kanzlei-dr-gottwald.de