Samstag, 27. April 2024

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Wann sollten Firmenmandanten ihren Anwalt einschalten?

Die Einschaltung eines externen Anwalts unterliegt insbesondere in wirtschaftsrechtlichen Angelegenheiten häufig einer Kosten/Nutzen-Betrachtung. Der Firmenmandant stellt sich dabei folgende Fragen: 1) Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten, oder ist es besser/billiger, wenn ich mich selber mit meinem Gegner einige? 2) Schalte ich den Anwalt schon dann ein, wenn sich mögliche Schwierigkeiten abzeichnen, oder erst dann, wenn ein Prozess unvermeidbar ist?

Diese Fragen sind legitim. Denn die anwaltliche Dienstleistung ist für den Mandanten nun einmal nichts, was Spaß macht. Die Anschaffung eines neuen Firmenwagens für den Chef hat sowohl wirtschaftliche Aspekte (Fahrleistung, Zuverlässigkeit, Werterhalt) als auch solche, die man unter den Stichworten „Fahrvergnügen“ oder „Prestige“ zusammenfassen könnte. Für das neueste iPhone gibt man lieber Geld aus als für eine anwaltliche Beratung.

In diesem Sinne ist die anwaltliche Dienstleistung für den Mandanten häufig ein notwendiges Übel. Man beauftragt ihn, weil man ihn braucht. Insoweit ist die anwaltliche Dienstleistung vergleichbar mit der Dienstleistung eines Arztes. Dort geht man ja auch nur hin, weil einem etwas weh tut oder weil man künftige größere Gesundheitsschäden vermeiden möchte. Anders als mit einem BMW X6 oder iPhone Pro Max kann man mit einem Arzt oder Anwalt aber im Regelfall nicht stolz angeben („Also ich werde ja von Herrn Dr. Soundso behandelt bzw. beraten. …“).

Wann also sollte der Mandant unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (s)einen Anwalt einschalten?

1) Wenn sich ein Prozess nicht mehr vermeiden lässt, ist die Beauftragung eines Anwalts in der Regel unabdingbar. Bei Prozessen vor dem Landgericht (Anwaltszwang) gilt das ohnehin. Aber auch, wenn kein Anwaltszwang besteht, werden die wenigsten Mandanten gerichtliche Auseinandersetzung ohne Anwalt bewerkstelligen können.

2) Meines Erachtens ist es jedoch für den Mandanten in aller Regel wirtschaftlich sehr sinnvoll, schon zu einem früheren Zeitpunkt einen Anwalt hinzuzuziehen. Ich denke dabei an folgende Konstellationen:

a) Vertragsgestaltung

Verträge regeln rechtliche Beziehungen. Ein guter Vertrag sollte die Rechte und Pflichten klar und eindeutig festlegen. Er sollte die Verteilung von Rechten und Risiken im übrigen so gestalten, dass es für den Mandanten möglichst optimal ist. Der Verkäufer also wird die Gewährleistungsrechte des Käufers möglichst einschränken, der Dienstleister seine Haftung so weit wie möglich begrenzen. Unklarheiten und spätere Streitigkeiten lassen sich durch eine solide Vertragsgestaltung vermeiden. Dadurch werden spätere Prozesse vermieden, was dem Mandanten Zeit und Kostenaufwand erspart.

b) Korrespondenz mit dem Vertragspartner/Kunden/Gegner

Eine anwaltliche Beratung macht aber auch im Rahmen der geschäftlichen Korrespondenz Sinn. Wenn es zum Beispiel darum geht, Haftungsansprüche abzuwehren, sollte man seine Formulierungen sorgfältig wählen. Eine „Garantie“ ist etwas anderes als die Zusage, „sich nach besten Kräften zu bemühen. …“.

c) Kündigungen

Besonders störanfällig sind auch einseitige Rechtsgeschäfte, zum Beispiel Kündigungserklärungen. Welchen Inhalt muss die Erklärung haben? Wer ist berechtigt, eine solche Erklärung abzugeben? Wem auf der Gegenseite muss die Erklärung wann zugehen, damit sie rechtswirksam und fristgerecht ist? All das sind Fragen, die der juristische Laie häufig nicht selber beantworten kann. Es ist also gut, wenn er solche rechtsgeschäftlichen Erklärungen, zum Beispiel Kündigungen, nur nach Rücksprache mit seinem Anwalt abgibt oder sich die Erklärung am besten gleich von seinem Anwalt vorformulieren lässt.

d) Zusagen

Auch relevant: Kann man sich auf eine Zusage der Gegenseite, zum Beispiel des Vertragspartners, wirklich verlassen oder ist diese Zusage eventuell unwirksam, weil sie von einer nicht vertretungsberechtigten Person abgegeben wurde? Ist die Zusage möglicherweise formunwirksam, da das Gesetz Schriftform verlangt? Reicht dann eine E-Mail aus? … All das sind Punkte, die man am besten im Vorfeld mit seinem Anwalt bespricht, bevor man sich vorschnell auf eine Zusage seines Gegenübers verlässt und dann das Nachsehen hat.

3) Aber durch die Einschaltung des Anwalts entstehen doch jeweils Kosten? – Ja, das ist im Regelfall so. Diese Kosten sind aber in aller Regel deutlich geringer, als wenn man beispielsweise eine unwirksame Kündigung ausspricht oder sich auf eine unwirksame Zusage verlässt. Und ein guter, vernünftiger Anwalt, mit dem Sie vertrauensvoll zusammenarbeiten, wird Sie auch nicht in einen unsinnigen Prozess „hineinreiten“, sondern einen solchen nach Möglichkeit vermeiden. Dies schon deshalb, weil er ja längerfristig für Sie tätig sein will.

4) Aber Anwälte können doch auch Fehler machen? – Ja, können Sie, aber dann haften sie auch dafür. Und gegen solche Haftungsrisiken sind Anwälte versichert. Wenn Ihr Prokurist einen Fehler macht, tragen Sie den Schaden als Unternehmer in aller Regel selber. Wenn Ihr Anwalt einen Fehler macht, muss er Ihnen den dadurch verursachten Schaden ersetzen. Das ist ein gravierender Unterschied.

5) Natürlich kann man Glück haben und als Mandant auch mit dem größten Unsinn durchkommen. Also grottenschlechte Verträge machen und trotzdem keine Probleme bekommen. Das kann passieren, keine Frage. Aber gerade dann, wenn Sie als Unternehmer mit wichtigen Transaktionen zu tun haben, sind die Kosten eines einzigen Fehlers häufig höher, als wenn Sie Ihren Anwalt über 10 Verträge drüberschauen lassen, in denen es auch ohne anwaltliche Beratung zu keinem Fehler gekommen wäre. Die anwaltliche Beratung stellt in diesem Sinne eine Art Versicherung dar. Sie war auch dann nicht umsonst, wenn der Anwalt keinen Fehler im Vertrag gefunden hat.

6) Außerdem zeugen sauber gemachte Verträge auch von der Professionalität eines Unternehmens. Natürlich kann man Verträge auch vom Vertrieb irgendwie „zusammenschustern“ lassen. Wenn dann aber auf der Gegenseite ein Profi sitzt, weiß er, was er von einem solchen Unternehmen zu halten hat. Das sagt er Ihnen vielleicht nicht ins Gesicht, aber er denkt sich seinen Teil.

7) Mein Plädoyer ist also: Schalten Sie Ihren Anwalt möglichst frühzeitig ein. Lassen Sie Verträge vom Anwalt entwerfen und/oder vom Anwalt gegenprüfen. Binden Sie Ihren Anwalt auch in die rechtserhebliche Korrespondenz mit der Gegenseite ein, insbesondere dann, wenn es um Kündigungen, Gewährleistung oder Haftungsfragen geht. Zumindest auf lange Sicht fahren Sie damit besser. Das ist jedenfalls meine Überzeugung.

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

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