Freitag, 26. April 2024

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Fachanwaltsfortbildung im Arbeitsrecht

Als Fachanwalt ist man verpflichtet, jährlich 15 Stunden Fortbildung in seinem Spezialgebiet nachzuweisen. Früher waren es nur zehn. Diese Fortbildung findet in der Regel in Form von Seminaren statt. Ich liste nachfolgend einmal auf, zu welchen Themengebieten ich in den letzten Jahren Fortbildungsseminare besucht habe.

Wozu das Ganze? Nun, zum einen kann man daran recht gut erkennen, welche arbeitsrechtlichen Themen gerade aktuell (oder auch „Dauerbrenner“) sind. Und zum anderen sehen Sie als Mandant dann auch gleich, in welchen Themen Ihr Fachanwalt besonders „fit“ ist, weil er dazu gerade ein Fortbildungsseminar besucht hat.

Also los geht’s:

2020

– Das vorzeitige Ende des Arbeitsverhältnisses und seine sozialrechtlichen Folgen

– Homeoffice & DSGVO

– Arbeitsrechtliche Fragen in der Corona-Krise

– Das arbeitsrechtliche Berufungsverfahren

– Die Rechtslage nach der Rechtsprechung zu der Tätigkeit von Honorarärzten

– Aktuelle Rechtsprechung zum Urlaubsrecht

– Darlegungs- und Beweislast bei Kündigungen

– Die Beeinflussung des Privatlebens von Arbeitnehmern

– Änderungen im Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht

– Update zur Entgeltumwandlung

2019

– Rechtliche Rahmenbedingungen der Home Office Tätigkeit
– Erste praktische Erfahrungen im Beschäftigtendatenschutz mit der DSGVO
– Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen im Individual- und Kollektivarbeitsrecht
– Die Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht
– Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht
– Aktuelle Rechtsprechung des 8. Senates des BAG zur Haftung im Arbeitsverhältnis
– Auskunftsrechte bei personen- und verhaltensbedingten Maßnahmen
– Arbeitnehmerentsendung und ihre sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Problemfelder

2018

– Erste Erfahrungen mit dem Entgelttransparenzgesetz
– Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsübergang
– Beschäftigtendatenschutz
– Tarifrecht nach § 4a TVG und Asklepios – Bleibt alles wie bereits bekannt?
– Grundsätze zur Beendigung, Änderung und Teilkündigung sowie zum Widerrufsvorbehalt einschließlich betriebsverfassungsrechtlicher Bezüge
– Annahmeverzug im Arbeitsverhältnis
– Aktuelles rund um die Arbeitsvertragsgestaltung
– GmbH-Geschäftsführer – sozialrechtliche Fallstricke vermeiden: Beitragsrecht, Nachforderungen der DRV, Rentenversicherung der Selbstständigen, Künstlersozialversicherung

2017

– Arbeit 4.0 – Arbeitsrecht in Zeiten der Digitalisierung
– Die Abberufung und Kündigung von Geschäftsführern
– Güterichterverfahren oder Mediation – Was ist wann richtig?
– Entschädigung und Schadensersatz nach dem AGG
– Der Weg zur Einigungsstelle und Verfahrensfragen in der Einigungsstelle – der schnelle Weg zum Spruch?
– Arbeitnehmerüberlassung nach der AEG Reform 4/2017 – Risikomanagement und Compliance im Arbeits- und Sozialrecht
– Aktuelle Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht

2016

– Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern in BetrVG, Mitbestimmungsgesetz und Drittelbeteiligungsgesetz
– Arbeitsrecht im Wettbewerb – Wettbewerbsverbote u.ä.
– Kirchliches Arbeitsrecht – praxisrelevante Besonderheiten
– Die Verdachtskündigung und ihre Fristen
– Aktuelle Rechtsprechung zum Betriebsverfassungsrecht
– Der GmbH-Geschäftsführer zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht
– Fallstricke der betrieblichen Altersversorgung bei vorzeitigem Ausscheiden von Arbeitnehmern
– Arbeitgeberrisiken aus dem Mindestlohngesetz, Zoll- und Betriebsprüfung; Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

Leopoldstraße 51
80802 München

Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13

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