Freitag, 26. April 2024

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Gedanken und Rechtsfragen rund um Corona

Was können eigentlich wir Juristen in diesen schwierigen Zeiten Sinnvolles tun?

Bei Ärzten und Pflegekräften ist es klar: sie retten Leben. Journalisten leisten ihren Beitrag, indem sie uns über die jeweils aktuelle Situation zeitnah und – hoffentlich –  sachgerecht informieren. Und unsere Lieblingsinfluencer unterhalten uns zumindest weiterhin in gewohnter Manier mit Einblicken in ihr Privatleben. Aber welchen (sinnvollen) Beitrag leisten wir als Juristen?

Ich würde sagen: Juristen wirken daran mit, dass sinnvolle rechtliche Regelungen gefunden und umgesetzt werden, um die durch die Corona-Krise (Pandemie) verursachten Lasten angemessen zu verteilen.

Sehen wir uns doch einmal, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die unterschiedlichen Rechtsgebiete an – und die Rechtsfragen, die Corona hier jeweils aufwirft:

1. Arbeitsrecht

Etwa das Arbeitsrecht, wo man Lösungen finden muss, wer in welchem Umfang die Nachteile von Arbeitsausfällen trägt.

Darf der Arbeitnehmer aus Angst vor Ansteckung zuhause bleiben, auch wenn der Arbeitgeber kein Homeoffice anbietet?

Soll der Arbeitnehmer weiterhin sein volles Gehalt bekommen, obwohl ihm der Arbeitgeber keine Arbeit zuweisen kann, weil er wegen Corona keine Aufträge mehr hat? Macht es dabei einen Unterschied, ob der Arbeitgeber ein (kapitalstarker) Konzern ist oder ein (finanzschwacher) Kleinstbetrieb?

Soll sich der Arbeitnehmer die Zeit der Corona-bedingten „Freistellung“ auf seinen Urlaub anrechnen lassen müssen? Oder darf ihn der Arbeitgeber gar in „Zwangsurlaub“ schicken?

Darf dem Arbeitnehmer, der wegen Corona keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen will und deshalb nicht zur Arbeit kommt, gekündigt werden? Kann es dabei darauf ankommen, ob er/sie in einem Büro, Supermarkt oder „systemrelevant“ im Krankenhaus arbeitet? …

2. Mietrecht

Oder im Mietrecht, wo man überlegen muss, ob die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten von Ladenlokalen dem Mieter möglicherweise das Recht geben, die Miete zu mindern (Stichwort: Störung der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB).

Konkret: Muss die Boutique in der Münchner Fußgängerzone nach wie vor die volle Miete zahlen, obwohl sie wegen Corona mehrere  Wochen oder vielleicht sogar Monate keine Umsätze erzielt? Oder ist es nicht eher sachgerecht, auch den Vermieter in angemessener Weise an diesen Mietausfällen zu beteiligen?

3. Gesellschaftsrecht

Wie wirken sich Ausgangsbeschränkungen auf Gesellschafterversammlungen aus?

Sind Gesellschafter, etwa im Hinblick auf die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, verpflichtet, die Liquidität der Gesellschaft durch Nachschüsse aus ihrem Privatvermögen aufrecht zu erhalten? Wenn ja, in welchem Umfang bzw. bis zu welcher Grenze?

Welche Maßnahmen muss die Geschäftsführung im Hinblick auf den Schutz der Belegschaft ergreifen?

Gelten die strengen Regelungen zur Insolvenzantragspflicht, die den Geschäftsführer einer GmbH treffen, uneingeschränkt auch in Zeiten von Corona?

4. Handelsrecht

Wie wirkt sich Corona auf vertragliche Leistungspflichten aus? Muss der Werkunternehmer oder Dienstleister auch dann fristgerecht und vollständig leisten, wenn ihm Corona-bedingt keine Mitarbeiter zur Verfügung stehen?

Gelten in diesem Fall auch die gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen für Schadensersatz oder Vertragsstrafen?

5. Datenschutzrecht

Wie verhalten sich Datenschutz und Gesundheitsschutz zueinander? Darf oder muss man die persönlichen Daten eines infizierten Mitarbeiters (unternehmensintern) publik machen, um zur ermitteln, wer mit der betreffenden Person Kontakt hatte? …

6. Fazit

Es wird die Aufgabe der Juristen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und in der Anwaltschaft sein, sachgerechte Lösungen zu finden und dann auch in der Praxis umzusetzen. Manchmal, ja sogar häufig, wird man auf bewährte, bestehende Regelungen zurückgreifen können. Manchmal aber wird man auch neue Wege gehen und bestehende Regelungen anpassen müssen.

Und mehr als einmal, denke ich, werden wir Neuland betreten, für das wir erst noch die passenden Regeln schaffen müssen.

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

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