Freitag, 26. April 2024

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München, 1°, Regen: Die Maske sitzt!

Manchmal darf man sich auch aufregen, finde ich.

1) In der Münchner Innenstadt (Fußgängerzone) muss man ja seit einiger Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, also eine Maske.

Weil´s der Söder halt so will – in Anlehnung an einen alten Ambros-Song (Tagwache).

Und wehe, die Maske rutscht einem mal etwas zu tief unter die Nase. Dann kommt er angerannt, der KVR-Sheriff (m/w). Den Aufdruck „KVR“ auf seinem Overall trägt er stolz, so als ob da „KSK“ stünde.

Egal, ob der nächste Fußgänger 20 Meter von einem entfernt ist, wie an einem  verregneten Werktagabend ab 19 Uhr regelmäßig der Fall. Manche Ordnungshüter sehen sich offenbar bemüßigt, einzuschreiten und den einsamen Spaziergänger ruppig an den korrekten Sitz der Maske zu erinnern. Von Freundlichkeit keine Spur.

Leute, ihr seid für uns Bürger da! Für uns sollt ihr da einschreiten, wo es sinnvoll und notwendig ist. Und nicht, um euer angeschlagenes Selbstwertgefühl aufzupeppen.

Also: Traut euch ruhig mal ein bisschen gesunden Menschenverstand zu. Wenn da weit und breit kein anderer Fußgänger zu sehen ist, dann kann man die Maske auch mal ein bisschen zur Seite ziehen, damit die Brille nicht gar so sehr beschlägt. Finde ich jedenfalls.

Überhaupt: Maskenpflicht und Brille. Wahrscheinlich ist es im öffentlichen Raum gefährlicher, eine beschlagene Brille zu tragen als eine leicht verrutschte Maske.

Ist das jetzt ein Aufruf zur Rebellion, zur insurrection, wie wir seit dem 6.1. (Sturm auf das US Capitol) sprachlich wissen? Nein, keineswegs. Ich finde die Maskenpflicht in Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln gut und notwendig. Aber eben nicht im Freien, sofern man den nötigen Abstand einhält.

2) Und weil wir gerade am Lästern sind: Die Ansteckungsgefahr ist außerhalb des 15-km-Radius nicht größer als innerhalb.

Für so eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit gibt es keinen vernünftigen Grund.

Den Zugang zu überfüllten Hotspots absperren, klar doch. Wo zu viele Menschen auf engstem Raum zusammenstehen, steigt das Ansteckungsrisiko. Es ist legitim, das zu unterbinden. Gesundheit geht vor.

Aber dann bitte für alle. Die Alpen und die Seen gehören nicht denen, die am nächsten dran wohnen. Wir sagen ja auch nicht, dass in die Münchner Fußgängerzone oder auf die Leopoldstraße oder in den Englischen Garten jetzt erst mal nur noch die Münchner dürfen. Sondern da dürfen alle hin, die Tegernseer, die Miesbacher, die Leute vom Spitzingsee usw.

Also hört bitte auf mit diesem „Dorfdenken“.

3) Letzter Punkt, fast: Nächtliche Ausgangssperre. Wieso muss man, wenn man „legaler Weise“ jemanden besucht hat, zB zu Weihnachten oder zu einem Geburtstag, dort so rechtzeitig weg, dass man um 21 Uhr wieder bei sich zu Hause ist?

Stecke ich nachts um 22 Uhr allein in meinem Auto jemanden an, hä? Oder wenn ich um 23 Uhr noch mal „eine Runde um den Block“ spaziere, hä? Nimmt die Ansteckungsgefahr etwa ab, wenn man einen Hund dabei hat, der Gassi gehen muss? …

Leute, Leute. Bisschen Logik, bitte.

4) Staatliche Maßnahmen werden von den Gerichten (nur) auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft. Ob etwas auch politisch zweckmäßig ist, haben die Gerichte dagegen nicht zu entscheiden. Wenn mehrere Maßnahmen rechtlich zulässig sind, dann entscheidet die Politik, welche Maßnahme sie ergreifen will.

Umgekehrt heißt das: Wenn ein Gericht eine freiheitsbeschränkende Maßnahme als unverhältnismäßig und daher grundrechtswidrig aufhebt, dann ist das eine schallende Ohrfeige für unsere Ordnungspolitiker, sozusagen ein „Setzen, sechs“. Elementare rechtliche Anforderungen nicht beachtet!

So gesehen kann man die gerichtliche Überprüfung staatlicher Maßnahmen, wenn man es etwas polemisch ausdrücken möchte,  auch als „Idiotentest“ bezeichnen. Die Politik hat einen recht weiten Ermessensspielraum, das Richtige zu tun. Diesen Spielraum zu überschreiten, ist schon ein rechtes Armutszeugnis.

In desem Sinne: Schönes Wochenende und bleiben Sie gesund!

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

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80802 München

Tel.: 089/383 293-10
Fax: 089/383 293-13

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