Samstag, 27. April 2024

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Der Laufbursche Putins

Haben Sie gesehen, was da heute auf der ersten Seite der Zeitung mit den 4 großen Buchstaben steht: „Schröder ist ein Laufbursche Putins, der Mörder beschützt“.

Wow, das muss weh tun, wenn man Schröder heißt. Was für eine Abwertung, was für eine Erniedrigung. Früher einmal anerkannter deutscher Bundeskanzler, und jetzt „Laufbursche“ eines Mannes, der bei vielen Deutschen kein besonders gutes Ansehen genießt.

Kann Schröder dagegen rechtlich vorgehen? Oder muss er es dulden?

Nehmen wir einmal eine presserechtliche Beurteilung vor.

1. Die Basics

a) Unwahre Tatsachenbehauptungen muss niemand hinnehmen. Wenn diese Behauptungen geeignet sind, Ruf und Ansehen einer Person, also ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht zu beeinträchtigen oder, wie es in § 824 BGB heißt, sonstige „Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen“ herbeizuführen, dann kann man dagegen vorgehen.

b) Meinungsäußerungen dagegen sind grundsätzlich hinzunehmen, sofern es sich nicht um reine Schmähkritik handelt. Unter Schmähkritik versteht man eine Äußerung, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache im Vordergrund steht, sondern ausschließlich die Diffamierung einer Person.

2. Die Aussagen und ihre rechtliche Beurteilung

Die Schlagzeile lautet: Schröder ist ein Laufbursche Putins, der Mörder beschützt.

Beschränken wir uns auf diese Schlagzeile und lassen die anderen in dem Artikel geäußerten Vorwürfe – zB dass Schröder von Putin „verdeckte Zahlungen“ bekommt – an dieser Stelle unkommentiert

a) „Laufbursche Putins“

aa) Ist die Bezeichnung als „Laufbursche Putins“ eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil?

Nun, eine konkrete Berufsbezeichnung ist damit sicher nicht gemeint, sondern es soll vielmehr eine Bewertung, Beurteilung, Charakterisierung des so Bezeichneten vorgenommen werden.

Wenn es um die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil geht, tendiert die Rechtsprechung dazu, im Interesse der Meinungsfreiheit eher von einem Werturteil auszugehen. Wenn also eine Behauptung zwar einen Tatsachenkern hat, aber in eine wertende Betrachtung eingekleidet ist, dann wird sie im Zweifel als Werturteil behandelt.

So ist es auch hier zu sehen. Die Bezeichnung als Laufbursche Putins stellt ein Werturteil dar, welches grundsätzlich von der Meinungsreiheit geschützt wird.

bb) Ist es eine Schmähkritik? In diese Betrachtung muss man mit einbeziehen, worum es bei der Äußerung geht. Ist das eine private Fehde zwischen zwei Personen (bzw. zwischen einer Zeitung und einer Person) oder geht es hier um ein (politisches) Thema, welches auch die Allgemeinheit bzw. das Verhältnis zwischen zwei Staaten betrifft?

In letzterem Fall, und davon würde ich hier ausgehen, liegt keine Schmähkritik vor. Im Vordergrund steht die Kritik am Verhalten eines ehemaligen deutschen Regierungschefs, und das ist eben keine reine Diffamierung, sondern eine Auseinandersetzung mit einem politisch relevanten Thema.

b) Und wie sieht es mit diesem Nachsatz aus, „ …, der Mörder beschützt?“

aa) Zum einen muss man klären, worauf sich das „der“ hier eigentlich bezieht, auf Putin oder auf Schröder? Also ist es Schröder oder Putin, der Mörder beschützt?

Um das zu ermitteln, muss man jetzt doch in den Text des Artikels hineinschauen. Daraus geht hervor, dass sich der Vorwurf gegen Schröder richtet, wenn es dort heißt: Doch jetzt versucht er, also Schröder, Mörder zu beschützen.

bb) Ist das auch noch ein Werturteil?

Was heißt denn eigentlich „beschützen“? Ist diese Behauptung/Äußerung einem Beweis zugänglich? Kann man die Frage, ob jemand Mörder beschützt, mit Ja oder Nein beantworten?

Meines Erachtens handelt es sich hier um eine in ein Werturteil eingekleidete Tatsachenbehauptung. Denn das Wort „beschützen“ hat eben keinen eindeutigen Bedeutungsinhalt. Beschützt man jemanden nur dann, wenn man ihm Unterschlupf gewährt? Oder ist Beschützer auch schon derjenige, der sich positiv über einen anderen äußert, sich mit ihm zeigt, für ihn arbeitet und ihm auf diese Weise einen besseren Ruf, zumal bei der deutschen Bevölkerung, verschafft?

Weil dies eben unklar und auslegungsbedürftig ist, würde ich die Behauptung bzw. Äußerung, dass Schröder „Mörder beschützt“, auch noch dem Bereich des Werturteils, mithin der Meinungsäußerung zuordnen.

cc) Wohlgemerkt: Dass Schröder selbst ein Mörder sei, wird in dem Artikel/Interview nicht behauptet. Und gegen die Äußerung, dass Putin ggf. ein Mörder ist, kann Schröder vermutlich nicht vorgehen, da er davon nicht persönlich betroffen bist.

Ganz abgesehen davon wird auch die Bezeichnung als „Mörder“ in der Regel nicht als Tatsachenbehauptung ausgelegt, sondern ebenfalls als Werturteil (siehe dazu das Urteil zu „Alle Soldaten sind  Mörder“).

3. Fazit

Meiner rechtlichen Beurteilung nach kann Schröder gegen diese Zeitungsschlagzeile nicht mit Aussicht auf Erfolg rechtlich vorgehen. Die Kritik ist zwar heftig, stellt aber eine zulässige Meinungsäußerung in einer politisch relevanten Frage dar.

Solche Meinungsäußerungen kann und darf man in einem Land wie Deutschland nicht mit den Mitteln des Rechts „unterdrücken“. Wenn sich Schröder gegen diese Vorwürfe wehren will, dann muss er dies mit politischen oder journalistischen Mitteln tun. Der Gerichtssaal dagegen ist nicht der richtige Ort für eine solche Auseinandersetzung.

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
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