Samstag, 27. April 2024

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„As is“ und die Grenzen der Freizeichnung

1. Der Ausgangsfall

Nehmen wir einmal an, Sie haben in Chicago, Illinois einen Gebrauchtwagen gekauft. „Unfallfrei“, wie Ihnen der Verkäufer zugesichert hat. Im Kaufvertrag aber steht, wie so häufig:

All used cars sold „as is“ with no warranty.

(Auf Deutsch etwa: Gekauft wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung)

Zwei Wochen später stellen Sie fest, dass die Karosserie verzogen ist und dass der Wagen ganz offensichtlich einen Unfall hatte.

Können Sie jetzt Ansprüche gegen den Verkäufer geltend machen?

2. Die Lösung

a) Rechtsquelle

Rechtlich geregelt ist das ganze im Uniform Commercial Code (UCC) bzw in der entsprechenden Version für den US Bundesstaat Illinois (810 ILCS 5/2).

b) Implied warranty of merchantability

Gemäß Section 2-314 muss der Kaufgegenstand zum gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein (fit for the ordinary purposes for which such goods are used). Ein Auto muss also fahren, ein Rasenmäher mähen und eine Kaffeemaschine Kaffee kochen können. Juristisch nennt man das implied warranty of merchantability, also etwa konkludente Garantie der Gebrauchstauglichkeit für den gewöhnlichen Zweck.

c) Exclusion of warranty („as is“)

Diese implizite Zusicherung, dass der Kaufgegenstand zum gewöhnlichen Gebrauch geeignet ist, kann der Verkäufer jedoch ausschließen. Dazu heißt es in Section 2-316 Abs. 3 UCC:

… all implied warranties are excluded by expressions like „as is“, „with all faults“ or other language which in common understanding calls the buyer´s attention to the exclusion of warranties…

d) Express warranties

Sind wir damit schon am Ende unserer Prüfung? Nein, denn neben dieser implied warranty of merchantability gibt es auch noch ausdrückliche Garantien, sog express warranties oder promises (Section 2-313 UCC).

Any affirmation of fact or promise, … any description of goods which is made part of the basis of the bargain creates an express warranty that the goods shall conform to the affirmation or promise, … or description.

Zusicherungen, Versprechen und Beschreibungen der Ware, die zur Grundlage des Kaufgeschäfts gemacht werden, stellen also eine ausdrückliche Garantie dar, dass die Ware dem auch entspricht.

Dafür muss der Verkäufer nicht unbedingt den Begriff „Garantie“ (warranty, guarantee) verwenden, und er muss auch nicht die Absicht haben, eine solche Garantieerklärung abzugeben. Ein bloßes Anpreisen der Ware oder eine Empfehlung (commendation) des Verkäufers reichen andererseits nicht aus, um eine ausdrückliche Garantie zu begründen.

e) Conflict of warranties

Und wie verhalten sich nun ausdrückliche Garantie einerseits und „as is“-Klausel andererseits zueinander?

Nun, aufgrund der Systematik der Sections 2-313 und folgende UCC würde ich sagen, dass die ausdrückliche Garantie vorgeht. Die „as is“-Klausel verhindert lediglich das Entstehen einer sogenannten konkludenten, implied warranty. Wenn der Verkäufer aber ausdrücklich eine explizite Garantie abgibt, kann er sich nicht gleichzeitig auf den Ausschluss der Garantie durch die „as is“-Klausel berufen.

Meines Erachtens ergibt sich das auch aus dem Wortlaut von Section 2-316 Abs. 3. Dort heißt es, dass selbst  konkludente Garantien (implied warranties) von der „as is“-Klausel nur dann ausgeschlossen werden, wenn die Umstände keinen anderen Schluss zulassen („unless the circumstances indicate otherwise …“). Und eine ausdrückliche Garantie (express warranty) ist meines Erachtens das genaue Gegenteil einer „as is“-Klausel.

In diesem Sinne auch Section 2-317 (Cumulation and conflict of warranties): Ausdrückliche Garantien verdrängen implizite Garantien, die mit ihnen unvereinbar sind. Das muss dann aber erst recht gelten im Verhältnis einer ausdrücklichen Garantie zu einem damit unvereinbaren Gewährleistungsausschluss in Form einer „as is“-Klausel.

3. Fazit

Trotz „as is“-Klausel haftet der Verkäufer, wenn er bestimmte Eigenschaften des Kaufgegenstandes in Form von Bestätigungen, Versprechungen oder Beschreibungen der Ware zusichert

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt – Attorney at Law

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

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