Freitag, 26. April 2024

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LLCs vs Corporations, Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Eine Limited Liability Company (LLC) zählt im amerikanischen Gesellschaftsrecht nicht zu den Kapitalgesellschaften (corporations). Trotzdem bestehen natürlich Gemeinsamkeiten zwischen LLCs und corporations. Diese Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede, wollen wir uns im folgenden etwas näher ansehen.

1. Rechtsquellen

Vielleicht zunächst einmal ganz grundlegend: Das Gesellschaftsrecht in den USA ist kein Bundesrecht, sondern unterliegt der Gesetzgebungskompetenz der einzelnen Bundesstaaten.

Während wir in Deutschland beispielsweise ein GmbH-Gesetz oder Aktiengesetz haben, welches in Bayern genauso gilt wie in Hamburg, weichen die Statutes (Gesetze), welche LLCs und corporations regeln, in New York und Kalifornien durchaus voneinander ab.

Es gibt zwar sogenannte Model oder Uniform Acts, zum Beispiel den Model Business Corporation Act (MBCA). Dieser Model Act ist aber kein Gesetz, sondern lediglich eine Vorlage, an der sich die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten orientieren (können), wenn sie ihre jeweils eigene Version als Gesetz beschließen.

So gibt es in New York – als Teil der New York Consolidated Laws – beispielsweise das Business Corporation Law, in dem man im Artikel 4 (§ 401 und folgende) Vorschriften über die Formation of Corporations findet. Und wenn man etwas über die New York Limited Liability Company (LLC) wissen will, dann schaut man im New York Limited Liability Company Law nach (Formation dort in § 203). Diese Gesetze gelten aber, wie gesagt, nur für solche Gesellschaften, die in New York gegründet werden. Für corporations oder LLCs in California, Michigan oder Delaware gelten wiederum andere Gesetze, nämlich die des betreffenden US Bundesstaates.

2. Gemeinsamkeiten

a) Separate legal entities

LLCs und corporations ist gemeinsam, dass es sich dabei um eigene Rechtssubjekte (legal entities) handelt. Diese sind rechtlich verselbständigt, also von ihren Gesellschaftern/Mitgliedern getrennt. Darauf beruht ja auch das Konzept der Haftungsbeschränkung. Die Gesellschafter sollen eben nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern es haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Käufer, Mieter, Darlehnsnehmer … ist die corporation/LLC und sind nicht deren Gesellschafter/members.

b) Filing

Weitere Gemeinsamkeit: Sowohl LLC als auch corporations entstehen durch Eintragung, also dadurch, dass man eine Gründungsurkunde bei der dazu zuständigen Behörde registriert (filing a document with a designated state office).

c) Liability shield

Auf den fundamental wichtigen Aspekt der Haftungsbegrenzung habe ich bereits hingewiesen.

In beiden Fällen, also sowohl bei der LLC als auch bei einer corporation, ist die Haftungsbegrenzung jedoch nicht absolut, sondern es gibt einzelne Durchbrechnungen (piercing the corporate veil). Dazu vielleicht einmal in einem gesonderten Artikel Näheres.

3. Unterschiede

a) Statutes, Dispositives Recht

Wie gesagt, gibt es sowohl für LLCs als auch für corporations gesetzliche Grundlagen (Statutes). Der Unterschied besteht darin, dass die Corporation Acts in der Regel umfassend und sehr detailliert sind. Dort sind die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und sonstigen Organe der Gesellschaft (directors and officers) ausführlich geregelt (vergleiche zum Beispiel §§ 701 bis 727 New York Business Corporation Law für Directors and Officers oder §§ 601 bis 630 für die Rechte und Pflichten von Shareholdern).

Demgegenüber ist die gesetzliche Regelung für LLCs häufig sehr knapp und rudimentär. LLC-Statutes enthalten häufig nur wenige Regeln. In diesem Zusammenhang spricht man auch von sogenannten default rules, also Regeln, die dann eingreifen, wenn die Gesellschafter nichts Abweichendes vereinbaren. Im übrigen aber soll eine LLC ihren Gesellschaftern beziehungsweise Mitgliedern (members) ein hohes Maß an Flexibilität geben, um ihre eigenen Operating Rules zu vereinbaren.

Schlagwortartig sagt man auch: Corporations sind creatures of statute, LLCs dagegen creatures of contract.

b) Management, Geschäftsführung

Corporations haben eine in den Statutes festgelegte Managementstruktur, bestehend aus Gesellschaftern (shareholders), directors and officers. Deren Rechte und Pflichten sind zB im New York Business Corporation Law im Einzelnen niedergelegt.

Ich will nicht sagen, dass diese gesetzlichen Regelungen unabänderlich sind. Man kann aber, denke ich, schon verallgemeinernd darauf hinweisen, dass ein Abweichen von diesen detaillierten gesetzlichen Vorschriften bei corporations weniger leicht möglich ist als bei einer LLC. Mich erinnert das ein bisschen an die unterschiedliche Regelungsdichte und Dispositivität im deutschen Recht zwischen der GmbH und der AG, oder eben auch zwischen Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) und Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) – um jeweils nur Einige zu nennen.

Die gesetzlichen Regelungen für LLCs sind dagegen eher rudimentär. Sofern nicht anderes vereinbart, wird eine LLC von ihren Gesellschaftern (members) gemanaged (member–managed). Es ist allerdings auch möglich, die LLC von externen Managern führen zu lassen (manager-managed).

c) Stimmrechte, Gewinnanteile

In einer corporation richten sich Stimmrecht und Anteil am Gewinn oder Verlust grundsätzlich nach der Höhe des Geschäftsanteils des einzelnen Shareholders. Wer also 10 % der Geschäftsanteile hat, übt auch 10 % der Stimmrechte aus und erhält 10 % vom Gewinn.

In einer LLC dagegen ist das ganz anders. Dort hat jeder Gesellschafter (member)  unabhängig von der Höhe seines Anteils das gleiche Stimmrecht. Man könnte also von einem Stimmrecht nach Köpfen sprechen.

Auch der Anteil am Gewinn und Verlust der Gesellschaft richtet sich in einer LLC nicht nach der prozentualen Beteiligung. So jedenfalls die gesetzliche Vorgabe (default rule), die dann gilt, wenn die Gesellschafter nicht durch Vereinbarung davon abweichen.

Wichtig auch: In einer corporation entscheidet grundsätzlich die einfache Mehrheit. In einer LLC dagegen erfordern zumindest Entscheidungen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen, Einstimmigkeit.

d) Übertragbarkeit und Vererbung von Geschäftsanteilen

Anteile an corporations, sogenannte shares, können grundsätzlich frei übertragen werden. Die free transferability of shares ist gewissermaßen ein bestimmendes Merkmal einer corporation.

In einer LLC dagegen kann grundsätzlich nur das Recht auf den Gewinnanteil (profit distribution) frei übertragen werden. Die Gesellschafterstellung als solche dagegen kann nicht übertragen werden, jedenfalls nicht ohne die Zustimmung des oder der anderen Gesellschafter.

Ein Wesensmerkmal der LLC ist daher, dass es keinem Gesellschafter (member) erlaubt ist, dass er seine Gesellschafterstellung einseitig auf einen externen Dritten überträgt und damit seinen LLC-Mitgesellschaftern einen neuen Partner aufdrängt. Anders als bei einer corporation steht bei einer LLC also – wie bei einer partnership oder deutschen Personengesellschaft – die partnerschaftliche Verbundenheit im Vordergrund.

Gleiches gilt auch im Falle des Todes eines Gesellschafters. Während die shares einer corporation schlicht vererbt werden mit der Folge, dass der Erbe als neuer Gesellschafter in die corporation eintritt, wird der Erbe eines LLC members nicht Gesellschafter, sondern erbt in gewisser Weise nur den Anspruch auf die Gewinnausschüttung.

d) Informationsrechte

Das Informationsrecht eines shareholders in einer corporation ist relativ beschränkt.

Der member eine LLC dagegen hat in der Regel ein umfassendes Informationsrecht.

e) Vollstreckung in die Anteile

Die Vollstreckung in den Anteil einer corporation erfolgt in der Weise, dass der Gläubiger anstelle seines Schuldners Gesellschafter der corporation wird.

Bei einer LLC dagegen wird der vollstreckende Gläubiger nicht Gesellschafter (member), sondern erhält lediglich einen Zahlungsanspruch (charging order) gegen die LLC.

4. Zusammenfassung und Fazit

Eine LLC ist keine corporation. Anders als corporations sind LLCs gesetzlich nur rudimentär geregelt und lassen den Gesellschaftern somit viel Freiraum für eigene Gestaltungen. Dies macht es gerade in einer LLC erforderlich, eine Reihe von Punkten explizit zu regeln und diese dann auch möglichst exakt in einem sogenannten Operating Agreement niederzulegen.

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt – Attorney at law

DR. GOTTWALD
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