Freitag, 26. April 2024

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Mit 44 zu alt für die Techno-Party?

Samstagmorgen, viertel vor Zehn. Auf dem Weg zum Einkaufen komme ich immer an diesen Zeitungskästen vorbei. Dabei ist mir heute die Schlagzeile aufgefallen: Mit 44 zu alt für die Techno-Party (Bild) bzw. Mit 44 zu alt zum Feiern (tz).

Offenbar hat ein Gericht entschieden, dass man mit 44 zu alt ist, um in einen Club oder auf eine Techno-Party zum Feiern zu gehen. Es ist also angeblich in Ordnung, Menschen über 45 den Zutritt zu einer solchen (öffentlichen) Veranstaltung zu verweigern.

Vorab: Ich habe das Urteil noch nicht gelesen. Mehr noch, ich habe noch nicht einmal den Zeitungsartikel dazu gelesen, sondern mir einfach – ausgehend von den oben zitierten Schlagzeilen – Gedanken über die Frage gemacht, ob es wohl zulässig ist, Menschen allein aufgrund ihres Alters den Zugang zu einer Veranstaltung, sagen wir zu einem Techno-Club, zu verweigern.

Und was ist mir dazu eingefallen?

1. Das AGG (Allgmeines Gleichbehandlungsgesetz)

Es gibt bekanntlich das „Antidiskriminierungsgesetz“, AGG, wobei AGG für Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz steht. In dem Gesetz heißt es, vereinfacht ausgedrückt, dass es verboten ist, Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer Herkunft, Religion und so weiter, und eben auch wegen ihres Alters zu diskriminieren.

Das würde also bedeuten: Allein wegen des Alters darf man jemandem den Zugang zu einem Techno-Club nicht verweigern.

Also 1:0 für den älteren Partygänger.

2. Sachlich gerechtfertigte Diskriminierungen sind zulässig

Jetzt wissen wir aber alle, oder zumindest die meisten von uns, dass man natürlich schon auch ein wenig, zum Beispiel im Hinblick auf das Geschlecht, differenzieren darf, wenn es hierfür einen sachlichen Grund gibt.

Beispiel: Für eine Werbekampagne, in der es um BHs geht, wird ein Model gesucht. Es liegt auf der Hand, dass der abgelehnte männliche Bewerber nicht mit Erfolg argumentieren kann, dass er hier wegen seines Geschlechts diskriminiert wird. Für einen BH-Spot braucht man eben normalerweise ein weibliches Model.

Also 1:1.

3) Und wie sieht es jetzt konkret mit dem Alter aus?

a) Ich erinnere mich an eine Veranstaltung in der Rechtsanwaltskammer, in der es auch um das Thema AGG ging. Konkret darum, ob man bei Bewerbern im Hinblick auf das Alter bestimmte Anforderungen stellen, also diskriminieren darf.
Einer der Teilnehmer, ein (älterer) Anwalt, sagte: Aber es ist doch ganz klar, dass ich für meine Kanzlei einen jungen Mitarbeiter suche und keinen 60-jährigen. Ich will dem jungen Mann Weisungen erteilen; sagen, wo es langgeht; vorschreiben, wie er die Dinge zu tun hat. Ich will, dass er mich als Chef respektiert. Das funktioniert doch nicht, wenn der Kollege älter ist als ich.

Auf den ersten Blick ist diese Überlegung meines Erachtens nicht abwegig. Auch ich kenne es aus meiner Berufspraxis so, dass Alter häufig automatisch mit einer bestimmten Hierarchiestufe verbunden wird. Der Ältere ist der Chef und der Jüngere ist der Mitarbeiter. Dem Alter bringt man einen gewissen Respekt entgegen. Ältere haben in der Regel mehr Wissen und mehr Erfahrung in ihrem Tätigkeitsbereich. Und sie bekommen häufig auch mehr Geld.

b) Aber ist das wirklich so? Haben Sie diesen Film mit Robert De Niro gesehen, wie hieß er noch gleich, Der Praktikant oder so? – The Intern bzw. Man lernt nie aus -. Dort bewirbt sich ein älterer Ex-Manager (oder war er nur Buchhalter?) in einem jungen Mode Start-Up Unternehmen, welches von einer jungen Frau (Anne Hathaway) geführt wird, als Praktikant. Anfangs sehen das alle Beteiligten mit einer gehörigen Portion Skepsis. Aber dann zeigt sich, dass der ältere Praktikant seine Aufgabe ganz hervorragend erledigt und eine echte Bereicherung für das Unternehmen darstellt. Warum? Weil er bereit ist, die Rolle des Praktikanten anzunehmen. Er tritt also nicht auf mit dem Anspruch, älter und daher besser zu sein, mehr zu sagen zu haben, mehr Geld zu verdienen und so weiter, sondern er hört zu, schau zu, ist bereit zu lernen. Und am Schluss profitieren, zumindest im Film, alle davon.

c) Ist so etwas realistisch? Ich denke ja. Ich denke, wir müssen hier wirklich umdenken. Und das ist es ja gerade, was das AGG will. Man soll hinterfragen, ob es wirklich gerechtfertigt ist, Menschen (allein) aufgrund ihres Alters, Geschlechts und so weiter abzulehnen. Dabei wird man nämlich meines Erachtens mehr als einmal feststellen: Ja, die junge Frau kann auch in einer Autowerkstatt arbeiten. Und ja, der Mann über 50 eignet sich auch als Praktikant in einem Mode Start-up. Voraussetzung ist natürlich immer, dass sich die jeweilige Person für die individuellen Anforderungen des Jobs eignet und auch bereit ist, sich darauf einzulassen.

4. Aber manche Regelungen müssen doch notgedrungen eine pauschalierende Betrachtungsweise anstellen. …

Bleibt noch der Einwand, dass manche Regelungen, zum Beispiel Zugangsregelungen, doch immer in gewisser Weise pauschal sind und von Standardbetrachtungen ausgehen. Anders ist das doch praktisch gar nicht handhabbar.

a) In diesem Sinne verlangt man eben für die Aufnahme des Medizin- oder Psychologiestudiums einen bestimmten Notendurchschnitt im Abitur, weil man pauschalierend davon ausgeht, dass die Eignung für das betreffende Studium mit der Abiturnote korreliert.

Aber ist das wirklich so? Ich denke, nein. Und ich denke, das war auch ein Grund dafür, dass man Studienplätze in begehrten Fächern eben seit einiger Zeit nicht mehr nur anhand der Abiturnote vergibt, sondern eben auch anhand eines Einstufungstests beziehungsweise anhand einer Kombination aus Abiturnote und Einstufungstest. Weil sich eben gezeigt hat, dass der Abiturient mit 1,3 nicht zwingend immer besser geeignet ist für einen Studienplatz als die Abiturientin mit 1,7.

b) Und wie ist das nun mit unserem Clubgänger? Wie gesagt, warum man den Mann (oder die Frau) nicht in den Techno-Club gelassen hat, weiß ich nicht. Ich habe das Urteil noch nicht gelesen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass man gerade in Corona-Zeiten sagt: Ältere Menschen gehören zu einer Risikogruppe, und in einem Techno Club ist das Ansteckungsrisiko besonders hoch. Ergo lassen wir ältere Leute da nicht rein.

2:1 gegen unseren Techno-Fan?

Nun werden wahrscheinlich viele denken oder sagen: Moment mal, es gibt 60-jährige, die sind viel fitter als so mancher 30-jährige.

Richtig, das stimmt. Aber: Was wäre denn die Alternative? Soll denn der Club-Betreiber am Eingang eine Gesundheitsüberprüfung vornehmen oder einen Fitness-Test durchführen? Das geht nicht, und deshalb muss man eben anhand bestimmter pauschaler Kriterien Vorgaben zulassen.

Aber ist das Alter da wirklich das geeignete Auswahlkriterium? Ich denke nein. Ich denke, wenn man hier das Alter zum Auswahlkriterium machen würde, würde man zurückfallen in altes Klischeedenken: Frauen sind zu schwach für den Bau. Männer können keine Sprechstundenhilfe sein. Der 60-jährige eignet sich nicht als Praktikant. …

Also wenn es nach mir ginge, geht der Punkt an den Techno-Fan. 2:1 für ihn, nicht gegen ihn.

c) Kommen wir noch einmal zurüch zur Arbeitswelt. Erinnern Sie sich an die Frage in dem oben genannten Film, als der junge Recruiter den älteren Bewerber (70) fragt: Und, wo sehen Sie sich in zehn Jahren? – Als Antwort  kommt dann von De Niro nur dieses typische De Niro Lächeln. Ausformuliert würde das wahrscheinlich heißen: Der statistischen Wahrscheinlichkeit nach, mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit unter der Erde.

Natürlich kann der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran haben, mit Auszubildenden oder Neueinstellungen langfristig zu planen. Er bildet sie heute aus, damit sie die nächsten 10 oder 15 Jahre bei ihm im Betrieb arbeiten. Aber ist so eine langfristige Bindung wirklich  realistisch? Also wenn ich mich an meine beruflichen Anfangsjahre erinnere, da hat man doch eigentlich alle paar Jahre geschaut, ob es nicht woanders was Neues, Besseres, Interessanteres gibt. Und ich denke, das ist heute noch mehr der Fall als früher. Die Vorstellung, dass man Berufseinsteiger für 10 oder 15 Jahre an das Unternehmen bindet, in dem sie „ausgebildet“ wurden, erscheint mir nicht sehr zeitgemäß. Gerade junge, qualifizierte Bewerber sind da doch sehr mobil, auch im Hinblick auf den Wechsel des Arbeitgebers. Wahrscheinlich ist der ältere Mitarbeiter, der noch einmal einen Job bei einem Unternehmen gefunden hat, loyaler als die jungen Upward-Mover.

d) Aber zurück zu unserem Club-Fall. Ich halte eine Altersdiskriminierung hier für unzulässig. Es ist medizinisch nicht erwiesen, dass das Alter allein ein entscheidender Faktor bei der Ansteckung ist. Und außerdem: Wenn der ältere Mensch bewusst das Risiko eingeht, sich anzustecken, dann sollte ihm das auch erlaubt sein. Auch ein 60-jähriger darf Fallschirmspringen (denke ich jetzt mal), mit 240 km/h über deutsche Autobahn rasen (auch wenn dies unabhängig vom Alter schwachsinnig ist), ins eiskalte Meer hinaus schwimmen, sich bei -10°C  mit der Badehose in den Schnee stellen und so weiter und so weiter. Dadurch gefährdet er vielleicht sich, aber eben keine anderen. Und wenn ihm der Abend im Techno-Club das Risiko wert ist, dann soll er das meines Erachtens auch machen dürfen.

5. Fazit

Ergebnis also: Das AGG gibt unserem Techno-Fan Recht. Wenn er da rein will, dann darf er auch rein. Eine Zurückweisung allein wegen seines Alters ist rechtlich unzulässig.

Und jetzt bin ich wirklich gespannt, worum es in diesem Urteil eigentlich geht. Wahrscheinlich werde ich mir die Zeitung doch kaufen und dann einmal nach der Urteilsbegründung recherchieren. …

Dr. Wolfgang Gottwald
Rechtsanwalt

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
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