Samstag, 27. April 2024

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„Taxler muss Hund mitnehmen“ – Ein Plädoyer für die Vertragsfreiheit

Was habe ich da gerade im Vorübergehen als Schlagzeile einer Münchner Boulevardzeitung gelesen: Ein Taxifahrer ist verpflichtet, einen Hund mitzunehmen? – Ja geht‘s noch?

Hallo, schon mal was von Vertragsfreiheit gehört?

1) Es gibt 1000 (vernünftige) Gründe, warum ein Taxifahrer vielleicht keinen Hund transportieren will: Vielleicht lenkt ihn das Tier vom Straßenverkehr ab? Oder er will nicht, dass ihm der Köter in die Karre kackt? Oder er erträgt den Geruch des Hundes nicht? Oder er hat Angst vor Hundeflöhen? Oder er hat eine Phobie (panische Angst) vor Hunden oder ist sogar dagegen allergisch? …

Genauso wenig, wie sich ein Taxifahrer seinen Wagen von einem Besoffenen „vollkotzen“ lassen muss, sollte er meines Erachtens verpflichtet sein, einen Hund im Innenraum des Wagens mitzunehmen. Also nein, keine Pflicht zum Hundetransport!

Wer als Fahrgast einen Hund im Taxi mitnehmen will, soll sich einen Taxifahrer suchen, der damit keine Probleme hat. Es gibt genug Taxis, zumal in einer Großstadt wie München. Und viele Taxifahrer sind auch sicher gern bereit, jede Art von Vierbeiner mitzunehmen. Hunde können wirklich sehr lieb sein (Herzchen, Herzchen). Meine ich ehrlich.

2) Umgekehrt bin ich der Auffassung, dass ich mich als Fahrgast auch nicht zu einem Taxifahrer ins Auto setzen muss, der seinen eigenen Hund auf dem Beifahrersitz dabei hat oder der nach Döner/Leberkäs/Rollmops oder Rauch „stinkt“ oder sonstwie – für mein Empfinden – unangenehm riecht. Stichwort auch hier: Vertragsfreiheit. Der Fahrgast kann sich das Taxi aussuchen, in das er einsteigen möchte.

Ich muss mir als Fahrgast auch nicht jede scheußliche laute Musik anhören, die dem Taxifahrer gerade gefällt. Auch hier kann der Fahrgast sagen: „Bitte ausmachen oder ich steige wieder aus“.

3) Aber zurück zum Ausgangsfall: In jedem Gerichtssaal sind Hunde verboten. Dabei ist ein Gerichtssaal verhältnismäßig groß. Warum sollte es ein Taxifahrer dann umgekehrt hinnehmen müssen, in dem relativ kleinen Innenraum seines Taxis einen Hund zu transportieren? Das ist doch ein klarer Wertungswiderspruch!

Dem Richter, der das entschieden hat, hätte man bei der Urteilsverkündung gern eine bissige Bulldogge unter den Richtertisch gesetzt. Vielleicht wäre ihm dann bewusst geworden, was er da für einen „Bullshit“ entschieden hat. (sorry man)

4) Ein hochemotionales Thema, wie Sie sehen. Da kann man sich schon aufregen. Und bitte meine Ausführungen nicht mit der objektiven Rechtslage gleichsetzen. Aber man wird ja wohl noch das Recht auf seine eigene Meinung haben.

DR. GOTTWALD
Rechtsanwalt
Attorney at Law

Leopoldstraße 51
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